Aus den Ländern in den Bundestag

Aus den Ländern in den Bundestag
42 Credits

Für Sie als Mitglied entspricht dies 4,20 Euro.

Infografik Nr. 088620

Im Bundestag sind die einzelnen Bundesländer annähernd proportional zur Zahl der Wahlberechtigten mit Abgeordneten vertreten. Leichte Abweichungen davon können entstehen, auf Grund der Wahlbeteiligung und der Stimmabgabe für letztlich erfolglose Parteien. Wie viele Abgeordnete aus Ihrem Land sitzen im Bundestag? Die Zahlen finden Sie hier!

Welchen Download brauchen Sie?

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags sind nach Artikel 38 GG „Vertreter des ganzen... mehr
Mehr Details zu "Aus den Ländern in den Bundestag"

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags sind nach Artikel 38 GG „Vertreter des ganzen Volkes“. Verständlicherweise kümmern sie sich aber oft ganz besonders um die Belange der Region, in der sie gewählt worden sind. Auch innerhalb der Parteien und Fraktionen spielt die Herkunft aus dem einen oder anderen Bundesland eine wichtige Rolle, wenn es um die geographisch ausgewogene Besetzung von Führungspositionen geht. Bei einer Bundestagswahl sorgt schon die Wahlorganisation für die Berücksichtigung aller Regionen: Die Kandidatinnen und Kandidaten treten „vor Ort“ in den 299 Wahlkreisen des Bundesgebiets an oder werden auf Landeslisten nominiert.

Wie sind nun die Länder über die gewählten Abgeordneten im Bundestag vertreten? Nach dem bei der Bundestagswahl 2025 erstmals angewandten Wahlrecht waren insgesamt 630 Mandate zu vergeben. Geht man von der regionalen Verteilung der 60,5 Millionen Wahlberechtigten, d.h. der volljährigen deutschen Bevölkerung, aus, konnte Bremen als kleinstes Bundesland mit 5 Abgeordneten, Nordrhein-Westfalen als größtes Land mit 134 Abgeordneten rechnen. Tatsächlich wich die Mandatsvergabe in zehn der 16 Länder aber um 1 bis 2 Mandate nach oben oder unten von der theoretisch zu erwartenden Zahl ab.

Wie viele Sitze auf jedes Bundesland entfielen, hing auch nach dem neuen Wahlrecht entscheidend von der Höhe der Wahlbeteiligung und den für die Bundestagsparteien verwertbaren Zweitstimmen ab. Bei unterdurchschnittlicher Wahlbeteiligung und einer hohen Stimmenzahl für Parteien, die es nicht in den Bundestag schafften, konnten einem Land Mandate verloren gehen, während andere Länder hinzugewannen. So bekamen Nordrhein-Westfalen, Bayern und Niedersachsen je zwei Mandate hinzu, während Sachsen und Sachsen-Anhalt je zwei mögliche Mandate einbüßten. Die ostdeutschen Länder stellten zusammen 122 Abgeordnete, vier weniger als nach dem Anteil der Wahlberechtigten zu erwarten.

Anders als nach dem früheren Wahlrecht sind im 21. Bundestag nicht mehr alle 299 Wahlkreise mit direkt gewählten Abgeordneten vertreten. Eine Partei konnte in einem Land nur so viele Mandate besetzen wie es ihrem Zweitstimmenergebnis entsprach. Hatte sie dort mehr Wahlkreise erobert, gingen die Wahlkreisgewinner mit den niedrigsten Erststimmenanteilen leer aus. Bundesweit blieben damit 23 der 299 Wahlkreise ohne direkt gewählte Abgeordnete. Allerdings sind auch die 354 Abgeordneten, die ihr Mandat über die Landeslisten zugeteilt bekamen, in ihrer jeweiligen Region verankert und dort in der Regel durch ihre Wählerinnen und Wähler ansprechbar.

Ausgabe: 05/2025
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
Zuletzt angesehen