Der Aufbau der FDP
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Infografik Nr. 095034
An die lange Tradition liberaler Parteien in Deutschland anknüpfend und deren Spaltung überwindend, ging die Freie Demokratische Partei (FDP) Ende 1948 aus dem Zusammenschluss mehrerer Lande ...
An die lange Tradition liberaler Parteien in Deutschland anknüpfend und deren Spaltung überwindend, ging die Freie Demokratische Partei (FDP) Ende 1948 aus dem Zusammenschluss mehrerer Landesorganisationen hervor. Von Beginn an verstand sie sich als Vertreterin eines wirtschaftsliberalen, mittelständischen Milieus. Anders als CDU und SPD, die sich angesichts der Auflösung der traditionellen Sozialmilieus seit Ende der 1960er Jahren zu Volksparteien mit breiter Wählerschaft umwandelten, blieb die FDP auf ihre relativ kleine Stammklientel (selbstständige Unternehmer, Freiberufler, liberale Intellektuelle) beschränkt. Um Wähler jenseits ihrer eng begrenzten Klientel zu erreichen, besteht die Wahlkampfstrategie der FDP deshalb üblicherweise darin, sich als möglicher Juniorpartner in einer Regierung unter Führung einer größeren Partei (vorzugsweise der CDU/CSU) zu profilieren.
Die Gliederung der Parteiorgane der FDP folgt dem für alle Parteien verbindlichen Schema des Parteiengesetzes. Oberstes Organ ist der Bundesparteitag. Dieser wählt alle zwei Jahre das Präsidium mit der Parteispitze, bestehend aus dem Vorsitzenden und drei Stellvertretern, Generalsekretär, Schatzmeister und drei Beisitzern. Zum Präsidium gehören außerdem Vertreter des Bundestagsfraktion und der Liberalen Fraktion im Europäischen Parlament. Das Präsidium ist Teil des ebenfalls vom Bundesparteitag auf zwei Jahre gewählten Bundesvorstands. In dieses erweiterte Führungsgremium wählt der Parteitag zusätzliche 34 Beisitzer; davon werden 16 (die sogenannten „Kurfürsten“) durch die Landesverbände nominiert. Kraft ihres Amtes sitzen im Bundesvorstand gegebenenfalls noch FDP-Minister in einer Bundesregierung und liberale EU-Kommissare. Früher hatte die FDP auch einen „kleinen Parteitag“, der als Beschlussgremium zwischen den Parteitagen fungierte: Dieser sogenannte Bundeshauptausschuss wurde aber 1997 abgeschafft. Neben dem zwingend vorgeschriebenen Parteischiedsgericht (bei der FDP heißt es Bundesschiedsgericht) verfügt die FDP seit 2014 über ein Ombudsmitglied; es wird vom Bundesparteitag gewählt und soll die Arbeit des Bundesvorstands prüfen. Über seine Prüfungsergebnisse muss das Ombudsmitglied dem Bundesparteitag regelmäßig Bericht erstatten.
Die Arbeit der Hauptorgane wird ergänzt durch Fachausschüsse, Kommissionen und Arbeitsgruppen für verschiedene Politikfelder. Eine Rolle spielen auch innerparteiliche Strömungen wie der Dahrendorfkreis, der Freiburger Kreis, der Schaumburger Kreis oder der Liberale Aufbruch. Deren Bedeutung hat aber in jüngerer Zeit zugunsten einer stärkeren Fixierung auf die Parteiführung abgenommen.
Ausgabe: | 03/2018 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |