Der Abfall eines Jahres
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Infografik Nr. 126610
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz definiert Abfall nüchtern und pragmatisch als alle Stoffe und Gegenstände, deren sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Ob etwas Abfall ist oder nicht, hängt also in erster Linie vom Willen und Verhalten des Besitzers und von gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Allgemeinheit ab.
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