Das Integrationsgesetz

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Infografik Nr. 130378

Im Sommer 2016 verabschiedete das Parlament das sogenannte Integrationsgesetz, ein Paket von Gesetzesänderungen, das als System aus Anreizen und Sanktionen die Integration von Flüchtlingen in die deutsche Gesellschaft und den Arbeitsmarkt befördern soll.

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Der unvorhergesehene Zustrom von mehr als einer Million Flüchtlinge im Jahr 2015, vorwiegend aus dem arabisch-muslimischen Kulturraum, entfachte in Deutschland eine teils hitzig geführte Debatte über die Möglichkeiten und Grenzen einer erfolgreichen Integration. Um dem gewachsenen Bedarf zu begegnen, verabschiedete das Parlament im Sommer 2016 das sogenannte Integrationsgesetz, ein Paket von Gesetzesänderungen, das als System aus Anreizen und Sanktionen die Integration von Flüchtlingen in die deutsche Gesellschaft und den Arbeitsmarkt befördern soll.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick: Das Angebot an Integrationskursen wird vergrößert und ihr Umfang ausgeweitet. Neben Sprachkenntnissen sollen sie verstärkt auch Werte vermitteln. Wesentliches Element zur Integration sind Arbeitsplätze. Dort können Ausländer Kontakte zu Deutschen knüpfen, Deutsch sprechen und ihren eigenen Lebensunterhalt erwirtschaften. Um den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, sollen Flüchtlinge schon während des Asylverfahrens an gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten teilnehmen (ähnlich den 1-Euro-Jobs im Hartz-IV-System), die aber kein Arbeitsverhältnis begründen. Asylbewerber, die eine Berufsausbildung durchlaufen, erhalten aufenthaltsrechtlich eine Duldung für diese Zeit. Schließt sich an die Ausbildung eine Beschäftigung an, wird eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre erteilt; wenn nicht, folgt eine einmalige Duldung für sechs Monate zum Zweck der Arbeitsplatzsuche. Zudem verzichtet die Arbeitsagentur für drei Jahre auf die Vorrangprüfung, wo es die regionale Arbeitsmarktlage erlaubt.

Wer sich gut integriert und alle Voraussetzungen erfüllt, kann nach nunmehr fünf (statt zuvor drei) Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Zwar ist dies immer noch nach drei Jahren möglich, doch sind dazu neben anderen Voraussetzungen sehr gute deutsche Sprachkenntnisse und ein„weit überwiegend“ gesicherter Lebensunterhalt vorzuweisen. Wer dagegen seine Mitwirkungspflichten im Asylverfahren verletzt oder sich weigert, an Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge oder an Integrationskursen teilzunehmen, muss mit einer Kürzung der Asylbewerberleistungen rechnen.

Verschärft wurde die Wohnortregelung für Asylbewerber, die nun verpflichtet werden können, in einem bestimmten Bundesland und dort in einem bestimmten Ort ihren Wohnsitz zu nehmen. Damit soll der Konzentration von Flüchtlingen in Ballungsgebieten und der Entstehung sozialer Brennpunkte vorgebeugt werden. Die anfängliche Befristung der Wohnsitzauflage auf drei Jahre wurde 2019 aufgehoben.

Ausgabe: 08/2019
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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