Aufklärung von Straftaten
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Infografik Nr. 131114
Wer einmal Opfer einer Straftat geworden ist, wünscht sich, dass sie schnell und vollständig aufgeklärt wird. Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik gelingt das aber immerhin in fast 60 Prozent der Fälle. Doch wovon hängt die Aufklärungsquote ab und wie unterscheidet sie sich je nach Art des Verbrechens? Nähere Aufklärung in diesem ZAHLENBILD!
Eine wirksame Strafverfolgung bemisst sich vor allem daran, ob Verbrechen aufgeklärt und der oder die Täter bestraft werden können. Daten zur Aufklärung von Straftaten veröffentlicht das Bundeskriminalamt alljährlich in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die dort genannten Aufklärungsquoten für einzelne Straftaten sind allerdings aus verschiedenen Gründen mit Vorsicht zu interpretieren. ● Erstens erfasst die PKS nur das sogenannte Hellfeld, also die zur Anzeige gebrachten Straftaten: das Dunkelfeld bleibt naturgemäß außer Betracht. ● Zweitens gilt in der polizeilichen Statistik ein Fall bereits als aufgeklärt, wenn bis zu seiner Übergabe an die Staatsanwaltschaft mindestens ein namentlich bekannter Tatverdächtiger ermittelt wurde. Ob der Beschuldigte wirklich der Täter ist, stellt nicht die Polizei fest, sondern später ein Gericht. Nach Angaben des „Konstanzer Inventars Kriminalitätsentwicklung“ wurden 2024 von jeweils 100 strafmündigen Tatverdächtigen nur 34 angeklagt und 23 gerichtlich verurteilt.
Die polizeiliche Aufklärungsquote für alle Straftaten zusammen lag in Deutschland seit Ende der 1990er Jahre stets über 50 %. Im Jahr 2025 wurden der Polizei rund 5,5 Mio Straftaten bekannt; in 3,2 Mio Fällen (57,9 %) konnten Tatverdächtige ermittelt werden. Je nach Straftat fällt die Aufklärungsquote aber sehr unterschiedlich aus. Besonders hoch ist sie bei Mord und Totschlag, aber auch bei gefährlicher und schwerer Körperverletzung sowie bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung. Gerade bei letzterer Straftatengruppe ist allerdings von einem hohen Dunkelfeld auszugehen, weil Sexualdelikte von den Opfern oft aus Scham oder Angst nicht zur Anzeige gebracht werden. Sehr niedrig sind die Quoten vor allem bei Diebstahldelikten. So ließ sich beim Kfz-Diebstahl 2025 in weniger als einem Drittel der registrierten Fälle (30,1 %) ein Tatverdächtiger ermitteln, bei Einbruchsdiebstählen aus Wohnungen in weniger als einem Siebtel (14,1 %).
Ob ein Tatverdächtiger gefunden wird, hängt von zahlreichen, kaum messbaren Faktoren ab. Eine Rolle spielt nicht nur die personelle und materielle Ausstattung der Polizei, sondern auch die Schwere der Straftat. So werden bei Mordermittlungen in der Regel wesentlich mehr Ressourcen eingesetzt als zur Aufklärung von Einbrüchen. Manche Straftaten wiederum sind schon von Natur aus leichter aufzuklären als andere: Wird z.B. ein Wohnungseinbruch oder ein Raub angezeigt, ist die Identität der Täter im Allgemeinen unbekannt; bei Rauschgiftdelikten, ausländerrechtlichen Verstößen oder Betrug werden die Tatverdächtigen dagegen meist schon direkt mit der Anzeige identifiziert.
| Ausgabe: | 10/2026 |
| Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
| Reihe: | 53 |
| Reihentitel: | Zahlenbilder |