Aufklärung von Straftaten
Für Sie als Mitglied entspricht dies 4,20 Euro.
Infografik Nr. 131114
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Eine wirksame Strafverfolgung bemisst sich vor allem daran, ob Verbrechen aufgeklärt und der oder die Täter bestraft werden können. Daten zur Aufklärung von Straftaten veröffentlicht das Bundeskriminalamt alljährlich in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die dort genannten Aufklärungsquoten für einzelne Straftaten sind allerdings aus verschiedenen Gründen mit Vorsicht zu interpretieren: • Erstens erfasst die PKS nur das sogenannte „Hellfeld“, also die zur Anzeige gebrachten Straftaten; das Dunkelfeld bleibt naturgemäß außer Betracht. • Zweitens gilt in der polizeilichen Statistik ein Fall bereits als „aufgeklärt“, wenn mindestens ein namentlich bekannter Tatverdächtiger ermittelt wurde. Ob der Beschuldigte wirklich der Täter ist, stellt nicht die Polizei fest, sondern später ein Gericht.
Die Aufklärungsquote für alle Straftaten zusammen lag in Deutschland seit Ende der 1990er Jahre stets etwas über 50 %. Im Jahr 2018 wurden der Polizei rund 5,6 Mio Straftaten bekannt; in 3,2 Mio Fällen (57,7 %) konnten Tatverdächtige ermittelt werden. Je nach Straftat fällt die Aufklärungsquote aber sehr unterschiedlich aus. Besonders hoch ist sie bei Mord und Totschlag, aber auch bei gefährlicher und schwerer Körperverletzung sowie bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung. Gerade bei letzterer Straftatengruppe ist allerdings von einem hohen Dunkelfeld auszugehen, weil Sexualdelikte von den Opfern oft aus Scham oder Angst nicht zur Anzeige gebracht werden. Sehr niedrig sind die Quoten vor allem bei Diebstahldelikten: So ließ sich beim Kfz-Diebstahl 2018 in weniger als einem Drittel der registrierten Fälle (28,5 %) ein Tatverdächtiger ermitteln, bei Diebstählen im Rahmen von Wohnungseinbrüchen in weniger als einem Fünftel (18,1 %). Ob ein Tatverdächtiger gefunden wird, hängt von zahlreichen, kaum messbaren Faktoren ab. Eine Rolle spielt nicht nur die personelle und materielle Ausstattung der Polizei, sondern auch die Schwere der Straftat: So werden bei Mordermittlungen in der Regel wesentlich mehr Ressourcen mobilisiert als zur Aufklärung von Einbrüchen. Manche Straftaten wiederum sind schon auf Grund ihrer Natur leichter aufzuklären als andere: Werden z. B. ein Wohnungseinbruch oder ein Raub angezeigt, ist die Identität der Täter im Allgemeinen unbekannt; bei Rauschgiftdelikten, ausländerrechtlichen Verstößen oder Betrug werden die Tatverdächtigen dagegen meist schon direkt mit der Anzeige identifiziert.
Im Ländervergleich bewegten sich die Aufklärungsquoten 2018 zwischen relativ niedrigen Werten (44 bis 49 %) in den Stadtstaaten und überdurchschnittlichen Quoten (62 bis 67 %) in Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Bayern.
Ausgabe: | 05/2019 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |
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