Organspende
Für Sie als Mitglied entspricht dies 4,20 Euro.
Infografik Nr. 141301
Für die Organspende gilt in Deutschland die sogenannte erweiterte Zustimmungsregelung: Wer dazu bereit ist, muss dem zu Lebzeiten zugestimmt haben. Fehlt eine entsprechende Willensäußerung, dürfen die Hinterbliebenen entscheiden. Besser, man klärt das rechtzeitig: Seit 2024 gibt es das Register zur Organspende, in dem man seine Entscheidung hinterlegen kann.