Organspende

Organspende
42 Credits

Für Sie als Mitglied entspricht dies 4,20 Euro.

Infografik Nr. 141301

Für die Organspende gilt in Deutschland die sogenannte erweiterte Zustimmungsregelung: Wer dazu bereit ist, muss dem zu Lebzeiten zugestimmt haben. Fehlt eine entsprechende Willensäußerung, dürfen die Hinterbliebenen entscheiden. Besser, man klärt das rechtzeitig: Seit 2024 gibt es das Register zur Organspende, in dem man seine Entscheidung hinterlegen kann.

Welchen Download brauchen Sie?

Für Menschen, die von schwerem Organversagen betroffen sind, ist eine Organtransplantation... mehr
Mehr Details zu "Organspende"

Für Menschen, die von schwerem Organversagen betroffen sind, ist eine Organtransplantation oft die einzige Chance, eine Besserung ihres Zustands zu erreichen oder am Leben zu bleiben. Solche Transplantationen lassen sich erst seit wenigen Jahrzehnten mit bleibendem Erfolg durchführen. Entscheidend dafür war die Entwicklung von Medikamenten, mit denen Abstoßungsreaktionen gegenüber dem eingepflanzten fremden Organ verringert werden können. In Deutschland fanden seit der ersten Nierentransplantation im Jahr 1963 mehr als 155000 Transplantationen statt. Als ständiger Engpass erweist sich die Verfügbarkeit geeigneter Organe von verstorbenen Personen. Nach wie vor gibt es zu wenige Organspender. Deren Zahl schwankte lange zwischen 1000 und 1300 pro Jahr, sank aber deutlich ab, nachdem 2012 Manipulationen in deutschen Transplantationszentren aufgedeckt worden waren. Zuletzt (2024) lag die Zahl der Organspender (ohne Lebendspenden) bei rund 950. Zwar wurden im Lauf des Jahres rund 2850 Spenderorgane verpflanzt, doch standen mehr als 8000 Patienten auf den Wartelisten für einen rettenden Eingriff.

Hinsichtlich der Bereitschaft zur Organspende gilt in den meisten europäischen Ländern die sogenannte Widerspruchsregelung. Verstirbt ein Mensch in Ländern mit dieser Gesetzesgrundlage, wird er zum möglichen Organspender, sofern er einer Organentnahme nach seinem Tod nicht ausdrücklich widersprochen hat. Eine Sonderform dieser Regelung gewährt Angehörigen ein Einspruchsrecht, in anderen Ländern müssen die Angehörigen lediglich über die Organentnahme informiert werden. In Deutschland gilt dagegen die sogenannte erweiterte Zustimmungsregelung. Sie wurde 1997 durch das Transplantationsgesetz eingeführt und sieht vor, dass Verstorbene zu Lebzeiten (z.B. per Organspendeausweis) einer Organentnahme zugestimmt haben müssen. Liegt keine Zustimmung vor oder ist sie nicht bekannt, dürfen die Hinterbliebenen entscheiden. Der Vorschlag, auch in Deutschland die Widerspruchsregelung einzuführen, scheiterte 2020 im Bundestag. Stattdessen wurde beschlossen, die Bereitschaft zur Organspende regelmäßiger zu erfragen. 2024 ging das Register zur Organ- und Gewebespende an den Start, das es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, ihre Entscheidung zur Organspende an zentraler Stelle online zu dokumentieren (https://organspende-register.de). Nach wie vor können sie ihren Willen aber auch in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung erklären.

Um die Verteilung von Spenderorganen effizienter zu gestalten, wurde 2016 die Errichtung eines zentralen Transplantationsregisters beschlossen, das Daten von Spendern und Empfängern verknüpft. 

Ausgabe: 05/2025
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
Zuletzt angesehen