Sozialbeiträge 2024
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Infografik Nr. 145310
Mit ihren Beiträgen zur Sozialversicherung sorgen die Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber für die wichtigsten Lebensrisiken vor. Das kostet insgesamt mehr als 40 Prozent des Bruttolohns. Wie hoch sind die Beitragssätze im Einzelnen? Und was ändert sich 2024?
Mit ihren Beiträgen zur Sozialversicherung sorgen die Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber für die Risiken des Alters und der Invalidität, der Krankheit, der Pflegebedürftigkeit und der Arbeitslosigkeit vor. Über die Höhe und die Verwendung der Beiträge wird auf politischer Ebene entschieden – mit spürbaren Folgen für alle Beteiligten. So wurden Probleme mit der Finanzierung der Sozialversicherungssysteme noch in den 1990er Jahren vor allem dadurch gelöst, dass die Beitragssätze den wachsenden Ausgaben entsprechend angehoben wurden. Die steigenden Beiträge beschnitten nicht nur das verfügbare Einkommen der Haushalte, sondern trieben auch die Lohnnebenkosten der Unternehmen in die Höhe.
Auf diese Entwicklung reagierte der Staat mit zum Teil einschneidenden sozialpolitischen Reformen. Um die Beitragssätze zu stabilisieren, wurden Leistungen gekappt oder ausgegliedert und die Anspruchsvoraussetzungen verschärft. Darüber hinaus wurde die traditionell hälftige Aufteilung der Beitragslast zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern zeitweise aufgeweicht. Neben den langfristig angelegten Veränderungen gab es auch immer wieder punktuelle Eingriffe: Senkungen oder Anhebungen der Beitragssätze, Aufstockung oder Kürzung der staatlichen Zuschüsse, Einschränkungen oder Erweiterungen des Leistungsspektrums.
Für das Jahr 2024 wurden einige Beitragssätze trotz der wachsenden Belastungen der Sozialversicherung noch einmal stabil gehalten. So gilt in der Rentenversicherung weiterhin ein Beitragssatz von 18,6 %. In der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich der „allgemeine Beitragssatz“ unverändert auf 14,6 %; für den Zusatzbeitrag, den die einzelnen Kassen erheben können, wird ein Anstieg auf durchschnittlich 1,7% veranschlagt. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung stieg schon Mitte 2023 von 3,05% auf 3,4%. Eltern werden jedoch ab dem zweiten Kind um je 0,25 % entlastet (bis maximal 1,0 %). Dagegen zahlen kinderlose Versicherte (ab 23 Jahren) 2024 einen zusätzlichen Eigenbeitrag von 0,6 %. In der Arbeitslosenversicherung liegt der Beitragssatz 2024 wieder bei 2,6 %. Der Gesamt-Beitragssatz lässt die Schwelle von 40 % des Bruttolohns damit deutlich hinter sich. Die „Sozialgarantie“ vom Juni 2020, die eine entsprechende Deckelung der Beiträge zusagte, konnte schon im Vorjahr nicht mehr aufrechterhalten werden.
Für besser verdienende Arbeitnehmer (und deren Arbeitgeber) ist die Beitragsbemessungsgrenze von Bedeutung: Bis zu dieser Obergrenze ist das Bruttomonatsentgelt sozialabgabenpflichtig. Aufgrund der kräftigen Lohnanhebungen als Antwort auf die hohe Inflation steigt auch sie 2024 deutlich an.
Ausgabe: | 01/2024 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |