Die Dauer des Rentenbezugs
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Infografik Nr. 149432
Wer heute ins Rentenalter eintritt, hat in der Regel noch einen ausgedehnten Lebensabend vor sich. Die steigende Lebenserwartung bringt es mit sich, dass die Rentnerinnen und Rentner ihren Ruhestand viel länger genießen können, als es vor einigen Jahren oder Jahrzehnten noch der Fall war. Nach den derzeitigen Gegebenheiten hat ein 65-jähriger Mann im Durchschnitt noch fast 18 Jahre, eine 65-jährige Frau noch mehr als 21 Jahre zu leben. Längere Lebenszeiten sind eine der Ursachen dafür, dass der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung ständig zunimmt. Schon hat fast jede vierte Frau (24,3 %) und jeder fünfte Mann (19,6 %) die Schwelle von 65 Jahren überschritten. Und der gesellschaftliche Alterungsprozess setzt sich fort. Bis zum Jahr 2030 steigt der Anteil der Über-65-Jährigen an der Gesamtbevölkerung nach der aktuellen mittelfristigen Vorausberechnung des Statistischen Bundesamts voraussichtlich auf rund 25%.
Für die Sozialsysteme, insbesondere die Rentenversicherung, wirft diese Entwicklung erhebliche Probleme auf. So ist das durchschnittliche „Wegfallsalter“ – das Jahr, indem die Rentenzahlungen mit dem Tod der Versicherten enden – zwischen 1960 und 2020 von 68,3 auf 80,3 Jahre gestiegen. Die Renten müssen also um so viel länger gezahlt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Zeitspanne des Rentenbezugs auch zur anderen Seite hin ausdehnte. Erwerbsunfähigkeitsrenten werden früher zugesprochen als noch vor einigen Jahrzehnten und der Übergang in die Altersrente erfolgt immer noch weit vor der regulären Altersgrenze. Beide Faktoren – früherer Renteneintritt und höhere Lebenserwartung – haben zur Folge, dass die Renten länger in Anspruch genommen werden. So verlängerte sich die mittlere Rentenbezugsdauer der Versicherten von 9,9 Jahren (1960) auf zuletzt 20,2 Jahre (2020). Männer, die 2020 verstarben, hatten zuvor durchschnittlich 18,5 Jahre lang Rente bezogen, Frauen sogar 22,0 Jahre.
Dieser Tendenz zu begegnen und damit die Rentenversicherung vor drohender Überlastung zu bewahren, war das Ziel der Rentenreformen, die seit Anfang der 1990er Jahre unternommen wurden. Vor allem durch Anhebung der Altersgrenzen für den Rentenbeginn sollte das Verhältnis zwischen Lebensarbeitszeit und Rentenbezugsdauer, zwischen Beitragsleistung und Rentenverzehr, wieder besser ausbalanciert werden. Zusätzlich wurden die Möglichkeiten der Frühverrentung eingeschränkt und Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn eingeführt. Infolgedessen ist das Renteneintrittsalter zuletzt wieder merklich angestiegen – im Durchschnitt von 60,2 Jahren (2000) auf 62,2 Jahre (2020).
Ausgabe: | 03/2022 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |