Riester-Rente - staatlich geförderte Altersvorsorge
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Infografik Nr. 149480
"Riester-Rente" – staatlich geförderte Altersvorsorge
Um die gesetzliche Altersversorgung zu stabilisieren und die Funktionsfähigkeit der Rentenversicherung zu sicher ...
"Riester-Rente" – staatlich geförderte Altersvorsorge
Um die gesetzliche Altersversorgung zu stabilisieren und die Funktionsfähigkeit der Rentenversicherung zu sichern, nahm der Gesetzgeber ab 2001 eine Reihe einschneidender Änderungen am Rentensystem vor. Damit sollte erreicht werden, dass sich die unausweichlichen Folgen des demographischen Wandels gleichmäßiger auf die Generationen verteilen. Damit die Beitragslast für die Jüngeren nicht zu stark anwächst, werden die Rentenansprüche der älteren Generation langfristig gesenkt. Die so entstehende „Rentenlücke“ sollen die Versicherten dadurch schließen, dass sie ergänzend zur sozialen Pflichtversicherung eine private Altersvorsorge aufbauen. An dieser zusätzlichen Alterssicherung, der sogenannten Riester-Rente, beteiligt sich der Staat mit finanziellen Zuschüssen.
Der Aufbau einer Riester-Rente kommt für große Teile der Bevölkerung in Betracht – insbesondere für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Bezieher von Arbeitslosengeld, Auszubildende, Wehrdienst Leistende, Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst, Pflegepersonen, Beamte, pflichtversicherte Landwirte sowie für deren Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner. Gefördert werden Anlagen in Form von Banksparplänen, privaten Rentenversicherungen und Fondssparplänen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen: sie müssen u.a. eine Rente auf Lebenszeit garantieren (eine Teilauszahlung von bis zu 30 % des bei Rentenbeginn angesammelten Kapitals ist jedoch zulässig), die Rente darf nicht vor dem 60. Lebensjahr (bei Vertragsabschluss ab 2012: nicht vor dem 62. Lebensjahr) ausgezahlt werden und es muss bei Beginn der Auszahlung mindestens das eingezahlte Kapital zur Verfügung stehen. Daneben werden auch Bau, Kauf oder Entschuldung eines selbstgenutzten Wohneigentums oder der Erwerb von Wohngenossenschaftsanteilen als förderfähige Altersvorsorge anerkannt.
Die Förderung erfolgt durch eine staatliche Zulage, die der Anbieter des Anlageprodukts jährlich beantragt. Um sie voll auszuschöpfen, muss eine jährliche Gesamtsparleistung (Eigenbeitrag + Zulage) von 4 % des versicherungspflichtigen Bruttoeinkommens erbracht werden. Der Mindesteigenbeitrag beläuft sich auf 60 € im Jahr. Der Sparer bekommt bei voller Förderung eine Grundzulage von 154 € jährlich auf sein Anlagekonto überwiesen. Für jedes Kind kommen 185 € hinzu; für Kinder, die 2008 und später geboren wurden, beträgt die Kinderzulage 300 € jährlich. Ein früher Einstieg in das Riester-Sparen (für Unter-25-Jährige) wird mit einem einmaligen Bonus von 200 € gefördert. Aufwendungen für die Riester-Rente können bis zu einem Betrag von 2100 € pro Jahr zudem steuersparend als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Ausgabe: | 10/2015 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |