Ausgaben für die Sozialhilfe

Ausgaben für die Sozialhilfe
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Infografik Nr. 174010

Die Sozialhilfe war ursprünglich als letztes Auffangnetz für hilfebedürftige Menschen gedacht. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist heute separat geregelt. 2020 wurde auch die Eingliederungshilfe für Behinderte davon abgetrennt, so dass sich die Sozialhilfe jetzt auf die Grundsicherung nicht erwerbsfähiger Menschen konzentriert. Sehen Sie hier, wie sich die Ausgaben seit 2005 entwickelten!

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Seit ihrer Einführung im Jahr 1962 erfüllte die Sozialhilfe die Funktion eines letzten Auffangnetzes für hilfebedürftige Menschen. Mit der Hartz-IV-Reform 2005 wurde die Unterstützung erwerbsfähiger Personen und ihrer „Bedarfsgemeinschaften“ von der Sozialhilfe abgetrennt und auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II/Sozialgeld) umgestellt. Die Sozialhilfe hatte damit jedoch nicht ausgedient: Sie konzentrierte sich fortan auf die Grundsicherung nicht erwerbsfähiger Menschen. Dazu erhielt sie eine neue rechtliche Grundlage und wurde in das Sozialgesetzbuch (Buch XII) eingegliedert. Vor Hartz IV waren noch fast 3 Millionen Menschen auf Unterhaltsleistungen aus der Sozialhilfe angewiesen, weil sie ihren Existenzbedarf nicht aus eigener Kraft oder aus Sozialleistungen decken konnten. Danach war die Sozialhilfe schwerpunktmäßig für andere soziale Problemlagen zuständig. Das betraf in erster Linie die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Das Aufgabenspektrum veränderte sich erneut, als 2020 die fachlichen Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem Sozialhilferecht herausgelöst und als eigenständiges Leistungsrecht im SGB IX verankert wurden. Die Existenzsicherung behinderter Menschen erfolgt seitdem wie für Nichtbehinderte durch die Sozialhilfe oder die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Um einen Vergleich mit früheren Jahren zu ermöglichen, fasst das ZAHLENBILD die Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX und der Sozialhilfe nach SGB XII ab 2020 zu einer Summe zusammen. Für 2021 ergaben sich Nettoausgaben von 37,3 Mrd € (= Bruttoausgaben abzüglich der Erstattungen anderer Sozialkassen und sonstiger Einnahmen).

Davon entfielen auf die ● Eingliederungshilfe für behinderte Menschen allein 22,0 Mrd €. Ihre Aufgabe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten, bestehende Behinderungen und deren Folgen zu beseitigen oder abzumildern und Menschen mit Behinderungen eine Teilhabe an Bildung, am Arbeitsleben und am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der ● Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (mit 8,1 Mrd €). Deren Leistungen dienen im Kern der materiellen Sicherung bedürftiger älterer und erwerbsgeminderter Personen. Für die ● Hilfe zur Pflege wurden 4,7 Mrd € aufgewandt. Auch diese Hilfe dient als letzte Sicherung, wenn keine eigenen Mittel vorhanden sind und die Pflegekasse nur einen Teil des notwendigen Aufwands bezahlt. Die Ausgaben für die ● übrigen Hilfearten (Hilfen zur Gesundheit, zum Lebensunterhalt und zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten) machten rund 2,5 Mrd € aus.

Ausgabe: 10/2022
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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