Bürgergeld - Die Regelsätze

Bürgergeld - Die Regelsätze
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Infografik Nr. 174090

Mit der Einführung des Bürgergelds wurde die Grundsicherung für Arbeitsuchende Anfang 2023 neu ausgerichtet. Zugleich wurden die Regelsätze zur Deckung des Lebensunterhalts deutlich angehoben. Wie hoch sind die Beträge und welche Leistungen sind außerdem vorgesehen?

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Wer einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann, sollte normalerweise in der Lage sein, den Unterhalt für sich und seine Familie aus eigener Kraft zu bestreiten. Aus Mangel an entsprechenden Arbeitsplätzen, wegen fehlender Qualifikation oder auch aus anderen persönlichen Gründen gelingt das aber oft nicht, so dass – gegebenenfalls nach Auslaufen des regulären Arbeitslosengelds – öffentliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss. Im Vordergrund stehen dabei die finanziellen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Diese erfolgen in Form des Bürgergelds, das Anfang 2023 an die Stelle des früheren Arbeitslosengelds II bzw. des Sozialgelds getreten ist.

Anspruch auf Unterstützung durch Bürgergeld haben erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenlebenden Personen. Als erwerbsfähig gelten Menschen zwischen 15 Jahren und der Rentenaltersgrenze, wenn sie mindestens drei Stunden täglich arbeiten können. Im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sollen sie möglichst in die Lage versetzt werden, ihren Unterhalt selbst zu verdienen. Sie sind andererseits aber auch verpflichtet, eine zumutbare Arbeit anzutreten.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden nur gewährt, soweit keine eigenen Mittel dafür vorhanden sind. Das heißt, die Antragsteller und die Personen ihrer Bedarfsgemeinschaft müssen außer ihrer Arbeitskraft auch ihre sonstigen Einkünfte und ihr Vermögen einsetzen, ehe sie die Allgemeinheit um Hilfe angehen. Angespartes Vermögen in Höhe des gesetzlichen Freibetrags bleibt ihnen aber erhalten. Zur Deckung des Lebensunterhalts erhalten die Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld, das nach pauschalen Regelsätzen – je nach der Stellung und dem Alter der Personen – gewährt wird. So erhalten Alleinstehende und Alleinerziehende 2023 einen Betrag von 502 € im Monat, volljährige Partner je 401 € und die Kinder zwischen 318 und 420 €. Neben den Regelleistungen und ergänzenden Mehrbedarfszuschlägen (z.B. für Schwangere, Behinderte, Alleinerziehende) übernimmt die Grundsicherung auch die Wohn- und Heizkosten sowie den Kranken- und Pflegekassenbeitrag für die erwerbsfähigen Leistungsbezieher. Die sogenannten Regelbedarfe werden alle fünf Jahre anhand der durchschnittlichen Ausgaben einkommensschwacher Haushalte neu berechnet und danach jährlich angepasst. Ihre Anhebung richtet sich zunächst nach der Preisentwicklung bei Gütern des einfachen Bedarfs und der Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter je Beschäftigten im Jahreszeitraum bis zur Mitte des Vorjahrs; ergänzend dazu wird die aktuelle Preisentwicklung berücksichtigt.

Ausgabe: 03/2023
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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