Bürgergeld - Regelsätze 2024
Für Sie als Mitglied entspricht dies 4,20 Euro.
Infografik Nr. 174090
Die Regelsätze des Bürgergelds machen Anfang 2024 einen Sprung um 12% nach oben. Zu wenig, sagen die einen, zu viel die anderen. Lohnt es sich angesichts dieser Beträge wirklich nicht mehr arbeiten zu gehen? Machen Sie sich selbst ein Bild!
Wer arbeiten kann, sollte normalerweise in der Lage sein, den Unterhalt für sich und seine Familie aus eigener Kraft zu bestreiten. Oft gelingt das aber nicht, so dass – gegebenenfalls nach Auslaufen des regulären Arbeitslosengelds – öffentliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss. Im Vordergrund stehen dabei die finanziellen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Diese erfolgen in Form des Bürgergelds, das Anfang 2023 an die Stelle des früheren Arbeitslosengelds II bzw. des Sozialgelds trat.
Anspruch auf Unterstützung durch Bürgergeld haben erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenlebenden Personen. Als erwerbsfähig gelten Menschen zwischen 15 Jahren und der Rentenaltersgrenze, wenn sie mindestens drei Stunden täglich arbeiten können. Im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sollen sie möglichst in die Lage versetzt werden, ihren Unterhalt selbst zu verdienen. Sie sind andererseits aber auch verpflichtet, eine zumutbare Arbeit anzutreten.
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden nur gewährt, soweit keine eigenen Mittel dafür vorhanden sind. Das heißt, die Antragsteller und die Personen ihrer Bedarfsgemeinschaft müssen außer ihrer Arbeitskraft auch ihre sonstigen Einkünfte und ihr Vermögen einsetzen, ehe sie die Allgemeinheit um Hilfe angehen. Angespartes Vermögen in Höhe des gesetzlichen Freibetrags bleibt ihnen aber erhalten. Zur Deckung des Lebensunterhalts erhalten die Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld, das nach pauschalen Regelsätzen – je nach der Stellung und dem Alter der Personen – gewährt wird. Zum 1.1.2024 steigen die Regelsätze um rund 12%. Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten 563 € im Monat, die Partner einer Ehe oder Lebensgemeinschaft je 506 € und die minderjährigen Kinder zwischen 357 und 471 €. Neben den Regelleistungen und ergänzenden Mehrbedarfszuschlägen (z.B. für Schwangere, Behinderte, Alleinerziehende) übernimmt die Grundsicherung auch die Wohn- und Heizkosten sowie den Kranken- und Pflegekassenbeitrag für die erwerbsfähigen Leistungsbezieher. Die sogenannten Regelbedarfe werden alle fünf Jahre anhand der durchschnittlichen Ausgaben einkommensschwacher Haushalte neu berechnet und danach jährlich angepasst. Ihre Anhebung richtet sich zunächst nach der Preisentwicklung bei Gütern des einfachen Bedarfs und der Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter je Beschäftigten; ergänzend dazu wird die jüngste Preisentwicklung berücksichtigt. Auf die kritische Frage, ob es sich angesichts der Höhe des Bürgergelds überhaupt noch lohne zu arbeiten, ergaben Modellrechnungen, dass Vollzeitbeschäftigte mit Mindestlohn immer noch einen klaren Einkommensvorsprung haben.
Ausgabe: | 11/2023 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |