System ALG II - Die Leistungsempfänger
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Infografik Nr. 174092
Im Rahmen der Arbeitsmarktreformen, die 2003-2005 auf den Weg gebracht wurden, regelte das abschließende Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz IV“) die Grundsicherung für Arbeitsuchende. In dieser neuen Leistung wurden 2005 die frühere Arbeitslosenhilfe und große Teile der Sozialhilfe zusammengelegt. Sie dient seitdem der sozialen Absicherung erwerbsfähiger Menschen, die sich und die Angehörigen ihrer „Bedarfsgemeinschaft“ nicht aus eigener Kraft unterhalten können. Als erwerbsfähig gilt eine Person im Alter zwischen 15 Jahren und der Rentenaltersgrenze, die mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann. Die im Sozialgesetzbuch II zusammengefassten Regelungen zielten darauf ab, die Hilfebedürftigen stärker zu aktivieren, sie schneller in reguläre oder öffentlich geförderte Arbeit zu vermitteln und die Leistungen zur Deckung des existenziellen Grundbedarfs zu vereinheitlichen.
Unmittelbar vor In-Kraft-Treten von Hartz IV, im Dezember 2004 gab es etwa 3,9 Millionen Leistungsempfänger im Alter von 15 bis 64 Jahren, die Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe bezogen. Im System der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde diese Zahl danach aber weit übertroffen: bis Mitte 2006 stieg allein die Zahl der Bedarfsgemeinschaften auf über 4 Millionen, die der Erwerbsfähigen mit Unterstützungsbedarf auf 5,5 Millionen. Diese Zunahme war zum Teil auf die ungünstige Lage am Arbeitsmarkt zurückzuführen, zum Teil auf die verkürzte Bezugsdauer beim normalen Arbeitslosengeld, zum Teil beruhte sie auch darauf, dass vorher nicht erfasste Personen einbezogen wurden.
Ende 2019 stellte sich die Situation wie folgt dar: Rund 5,3 Millionen Menschen in 2,8 Millionen Bedarfsgemeinschaften erhielten finanzielle Hilfen aus dem System der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Das waren etwa 8 % der Bevölkerung unterhalb des Rentenalters. Etwa 3,8 Mio Hilfebedürftige galten als erwerbsfähig und bezogen daher Arbeitslosengeld II zur Sicherung ihres Lebensunterhalts. Mehr als ein Drittel dieser Personen (1,4 Mio) war arbeitslos gemeldet. Die übrigen 2,4 Mio lassen sich in drei Gruppen gliedern: • erwerbstätige Geringverdiener, die auf ergänzende Hilfe angewiesen blieben; • Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (z.B. in Ein-Euro-Jobs), die weiterhin Leistungen aus der Grundsicherung bezogen; • Erwerbsfähige, die dem Arbeitsmarkt aus unterschiedlichen Gründen nicht zur Verfügung standen (Schüler, Studenten, Alleinerziehende, Ältere, Krankgeschriebene).
In den Bedarfsgemeinschaften lebten schließlich noch 1,5 Mio nichterwerbsfähige Hilfebedürftige, in aller Regel Kinder unter 15 Jahren. Diese hatten Anspruch auf das sogenannte Sozialgeld.
Ausgabe: | 06/2020 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |