Die Arbeitgeberverbände - BDA
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Infografik Nr. 236150
Die Arbeitgeberverbände sind der Gegenpol zu den Gewerkschaften der Arbeitnehmer. Wie sind sie entstanden, welche Funktionen haben sie, wie sind sie organisiert? Eine knappe Darstellung in Text und Schaubild!
Die Arbeitgeberverbände – einer der drei Zweige, auf die sich die Interessenvertretung der deutschen Wirtschaft stützt – sind für die Wahrung der sozialpolitischen Belange ihrer Mitgliedsunternehmen zuständig. Ihnen stehen auf Arbeitnehmerseite die Gewerkschaften gegenüber, mit denen sie Tarifverträge über die Lohn- und Arbeitsbedingungen in ihrem Organisationsbereich abschließen. Wie die Gewerkschaften sind sie in den Selbstverwaltungsorganen der Sozialversicherung und in den Arbeits- und Sozialgerichten vertreten. Zunehmend gibt es auch Arbeitgeberverbände ohne tarifliche Funktionen.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) mit Sitz in Berlin nimmt als Dachorganisation die gemeinschaftlichen, über den Bereich eines Landes oder Wirtschaftszweigs hinausgehenden sozialpolitischen Interessen der Arbeitgeber wahr. Sie ist nicht selbst an Tarifverhandlungen beteiligt, formuliert aber grundsätzliche Positionen der Arbeitgeberpolitik. Neben den traditionellen Aufgaben auf den Gebieten des Arbeitsrechts, der Lohn- und Tarifpolitik, des Arbeitsmarkts und der Sozialversicherung gehören u.a. Fragen der Wirtschafts- und Sozialverfassung, der betrieblichen Personalpolitik und der Aus- und Fortbildung zu ihren Aufgaben. Mitglieder der Bundesvereinigung sind 47 Bundesfachverbände (Branchenverbände) und die 14 branchenübergreifenden Ländervereinigungen der Arbeitgeber. Die BDA selbst ist Mitglied der Vereinigung der Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände Europas, BusinessEurope.
Die Geschichte der Arbeitgeberverbände reicht ins 19. Jahrhundert zurück. Der Aufstieg der Gewerkschaften rief vor allem in den 1890er Jahren zahlreiche, noch zersplitterte Arbeitgeberorganisationen auf den Plan. Diese schlossen sich nach dem Crimmitschauer Textilarbeiterstreik von 1903/04 in zwei Dachverbänden zusammen, aus denen 1913 die Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hervorging. Im Herbst 1918 bildeten die Arbeitgeberverbände unter dem Eindruck der Kriegsniederlage gemeinsam mit den Gewerkschaften die Arbeitsgemeinschaft der industriellen und gewerblichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Deutschlands. Dieser Versuch einer Zusammenarbeit scheiterte zwar bald, brachte aber den Durchbruch zur Koalitionsfreiheit, zum Tarifvertragswesen und zur gegenseitigen Anerkennung als Interessenvertreter der Unternehmer und der Arbeitnehmer.1933 wurden die Arbeitgeberverbände wie die Gewerkschaften aufgelöst. Nach dem Zweiten Weltkrieg entstand 1949 die Sozialpolitische Arbeitsgemeinschaft des Vereinigten Wirtschaftsgebiets als Arbeitgeber-Dachorganisation. Diese ging Ende 1950 in die heutige Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände über.
Ausgabe: | 03/2023 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |