Urlaub für Arbeitnehmer

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Infografik Nr. 240036

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Urlaub für Arbeitnehmer

Neben der Verbesserung der Arbeitsverdienste nahm die Verkürzung der Arbeitszeit im Forderungskatalog der Gewerkschaften stets einen wichtigen Rang ein. Aus gesundheits- und sozialpolitischer Sicht ging es dabei um den notwendigen Ausgleich für die Belastungen am Arbeitsplatz und um das Offenhalten individuell verfügbarer Zeit. Hinzu kam seit den 1970er Jahren ein beschäftigungspolitisches Motiv: die vorhandene Arbeit auf mehr Köpfe zu verteilen, um auf diese Weise Arbeitsplätze zu sichern.

Mittlerweile hat sich die über lange Jahre erbittert geführte Auseinandersetzung um die tarifliche Arbeitszeit weitgehend beruhigt. Heute ist die Arbeitswoche kürzer und der Jahresurlaub wesentlich länger als noch vor einigen Jahrzehnten. Anfang der 1960er Jahre mussten sich die Arbeitnehmer im damaligen Bundesgebiet mit durchschnittlich 15,5 Urlaubstagen zufrieden geben. Inzwischen billigt schon das Bundesurlaubsgesetz jedem Arbeitnehmer einen bezahlten Erholungsurlaub von mindestens 24 Werktagen pro Jahr zu (6 Werktage = 5 Arbeitstage = 1 Woche). Für Jugendliche ist der Mindesturlaub im Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 19) geregelt. Die tarifvertraglich vereinbarten Urlaubszeiten gehen über die gesetzlichen Mindestgrenzen jedoch meist deutlich hinaus. So liegt die durchschnittliche tarifliche Urlaubsdauer in Westdeutschland laut WSI-Tarifarchiv bei 30 Arbeitstagen, in Ostdeutschland bei 29,5 Arbeitstagen. Bei einer fünftägigen Arbeitswoche erhalten Arbeitnehmer also etwa sechs Wochen Urlaub. Schwerbehinderte haben einen gesetzlichen Anspruch auf zusätzlich fünf bezahlte Urlaubstage pro Jahr.

In den meisten Branchen sehen die Tarifverträge jeweils eine einheitliche Urlaubsdauer vor. Manche Tarifverträge enthalten aber Regelungen, nach denen die Dauer des Jahresurlaubs mit der Betriebszugehörigkeit der Beschäftigten stufenweise vom Grundurlaub bis zum Endurlaub ansteigt (bei der Deutsche Post AG z.B. von 26 auf 30 Tage). (Die oben genannte tarifliche Urlaubsdauer bezieht sich auf den Endurlaub.) Eine Staffelung des Urlaubs nach dem Alter der Beschäftigten, wie sie bis vor einigen Jahren ebenfalls oft praktiziert wurde, verstößt gegen das gesetzliche Diskriminierungsverbot. Sie ist nur zulässig, wenn sie sachlich begründet ist.

Die tarifvertragliche Urlaubsdauer in Westdeutschland verlängerte sich zwischen 1975 und 1990 um durchschnittlich 6 Arbeitstage und veränderte sich danach nur noch geringfügig. In Ostdeutschland war 1995 schon etwa die gleiche Urlaubsdauer erreicht. Die tarifliche Urlaubszeit gilt aber nur für tarifgebundene Unternehmen; Firmen ohne Tarifbindung müssen sich nicht daran halten.

Ausgabe: 09/2016
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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