Arbeitszeiten
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Infografik Nr. 240055
Als "normale" Arbeitswoche gilt die Zeit von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr. Der Arbeitsalltag sieht bei vielen Beschäftigten aber anders aus – für die einen eine Belastung, für die anderen eine Hilfe bei der individuellen Zeitplanung. Wie verbreitet sind solche atypischen Arbeitszeiten? Sind sie akzeptabel oder sollten sie wieder eingeschränkt werden?
Die Entwicklung der Arbeitszeiten in Deutschland war in den letzten Jahrzehnten durch eine zunehmende Flexibilisierung gekennzeichnet. Sie macht es möglich, die Lage der Arbeitszeit im Tages- oder Wochenablauf besser an die technischen und betriebswirtschaftlichen Erfordernisse der Unternehmen anzupassen, aber auch den individuellen Zeitbedarf der Beschäftigten zu berücksichtigen.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die bei der Gestaltung und Einteilung der Arbeitszeit eingehalten werden müssen, sind im Arbeitszeitgesetz festgelegt, das allerdings zahlreiche Ausnahmen sowie betriebliche Sondervereinbarungen auf tarifvertraglicher Basis zulässt. Definiert man als „normale“ Arbeitswoche die Tage von Montag bis Freitag und die Zeit zwischen 6 und 18 Uhr, so bewegt sich ein beträchtlicher Teil der Erwerbstätigen außerhalb dieses zeitlichen Musters. In vielen Unternehmen und Einrichtungen wird regelmäßig im Schichtbetrieb gearbeitet. Zum Teil sind dafür technische Gründe maßgebend, wie z.B. in der Eisen- und Stahlerzeugung, in der chemischen Industrie oder in der Glasindustrie mit ihren vollkontinuierlichen Produktionsverfahren; zum Teil soll durch längere Maschinenlaufzeiten die Auslastung der Produktionsanlagen und damit die Rentabilität der Investitionen verbessert werden; zum Teil geht es auch um die ständige Aufrechterhaltung notwendiger Versorgungs- und Dienstleistungsfunktionen, wie z.B. im Gesundheitswesen, in der Energiewirtschaft, bei den Medien, im Transportwesen, bei der Polizei oder in der Gastronomie. Mit der Verlängerung der Ladenöffnungszeiten hat sich das Arbeitszeitspektrum auch in großen Teilen des Handels erweitert. Und viele Selbstständige, Freiberufler oder Führungskräfte sind ohnehin weit über den genannten Zeitraum hinaus in ihre Arbeit eingespannt.
Über die tatsächliche Variationsbreite der Arbeitszeitlage gibt der vom Statistischen Bundesamt durchgeführte Mikrozensus Auskunft. Danach arbeitete 2024 ein Viertel aller Arbeitnehmer (25%) in den letzten vier Wochen vor der Befragung wenigstens gelegentlich am Samstag; 14% mussten an mindestens jedem zweiten Samstag zum Dienst antreten. Sonntagsarbeit wurde von 14% der Arbeitnehmer wenigstens gelegentlich geleistet. Solche Wochenendarbeit betrifft vor allem die Beschäftigten im Gastgewerbe, im Handel, im Bereich Kunst/Unterhaltung/Erholung und im Gesundheits- und Sozialwesen. Weit verbreitet ist auch die Beschäftigung am Abend (d.h. zwischen 18 und 23 Uhr): 2024 waren davon 26% der Arbeitnehmer wenigstens gelegentlich betroffen. Nachtarbeit leisteten 10% und Schichtdienst mit wechselnden Arbeitszeiten hatten 15% der Beschäftigten.
| Ausgabe: | 12/2025 |
| Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
| Reihe: | 53 |
| Reihentitel: | Zahlenbilder |