Gesetzlicher Mindestlohn
Für Sie als Mitglied entspricht dies 4,20 Euro.
Infografik Nr. 287121
Seit 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner Mindestlohn als Lohnuntergrenze. Eine Kommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern überprüft alle zwei Jahre die Höhe des Mindestlohns und schlägt gegebenenfalls eine Anhebung vor. In Branchen, die sich tarifvertraglich auf einen Mindestlohn geeinigt haben, geht dieser aber dem allgemeinen Mindestlohn vor. Hier die neuen Zahlen!