Unternehmensbeteiligungen des Bundes
Für Sie als Mitglied entspricht dies 4,20 Euro.
Infografik Nr. 336136
Aus dem Erbe des Deutschen Reiches und des Landes Preußen waren nach dem Zweiten Weltkrieg umfangreiche Unternehmensbeteiligungen auf die Bundesrepublik Deutschland übergegangen. Zur Bewältigung n ...
Aus dem Erbe des Deutschen Reiches und des Landes Preußen waren nach dem Zweiten Weltkrieg umfangreiche Unternehmensbeteiligungen auf die Bundesrepublik Deutschland übergegangen. Zur Bewältigung neuer Aufgaben, vor allem beim Wiederaufbau der Wirtschaft, in der Forschungs- und in der Entwicklungspolitik, gründete der Bund in der Folgezeit weitere Unternehmen. Namhafte Industriebeteiligungen wurden dagegen schon Ende der 1950er, Anfang der 1960er Jahre durch Ausgabe von „Volksaktien“ teilprivatisiert: Preussag (1959), Volkswagenwerk (1960), VEBA (1965).
Der Zweck staatlicher Unternehmensbeteiligungen kann darin liegen, • den Wettbewerb zu sichern und mitzugestalten, • für ein ausreichendes Angebot bestimmter Güter und Dienstleistungen zu angemessenen Bedingungen zu sorgen oder • staatliche Sonderaufgaben, für welche die allgemeine Verwaltung zu schwerfällig ist, durch Unternehmen in öffentlich-rechtlicher oder privater Rechtsform erledigen lassen.
Es ist aber zu fragen, ob die Aufgaben, für die der Staat in die Rolle des Unternehmers schlüpft, nicht besser ganz dem Markt überlassen werden. In diesem Sinne beschloss die Bundesregierung bereits 1985, die Unternehmensbeteiligungen des Bundes auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen und nicht mehr erforderliche Beteiligungen abzubauen. Im Zuge einer nun verstärkten Privatisierungspolitik trennte sich der Bund von seinem industriellen Besitz (Volkswagen, VEBA, Salzgitter, VIAG), zog sich aus dem Flugverkehr zurück (Lufthansa) und reduzierte seine Beteiligungen auf dem Bankensektor (Dt. Pfandbriefanstalt, DVKB, DSL-Bank). Die Umwandlung von Post und Bahn in wettbewerbsorientierte Unternehmen bereitete den Boden für die Privatisierung großer, ehemals öffentlicher Aufgabenbereiche (Telekom ab 1996, Post ab 2000). Nach der deutschen Einigung wurde die verstaatlichte DDR-Wirtschaft in einem immensen Kraftakt in privatwirtschaftliche Strukturen überführt. Bis Ende 1994 veräußerte die Treuhandanstalt über 15000 Unternehmen und Unternehmensteile. Die verbleibenden Privatisierungs- und Verwaltungsaufgaben wurden von bundeseigenen Treuhand-Nachfolgegesellschaften fortgeführt. Über Beteiligungen steuert der Bund auch die Stilllegung und Sanierung des Uranbergbaus und der Atomanlagen in Ostdeutschland.
Der Trend zu einer fortschreitenden Privatisierung wurde unterbrochen durch die Finanzkrise ab 2008. Um sie zu bewältigen, musste der Staat wieder stärker in die Wirtschaft eingreifen, entweder direkt oder durch neu geschaffene Sondervermögen (wie den Finanzmarktstabilisierungsfonds). So stieg zwischen 2007 und 2016 die Zahl der bedeutenderen mittelbaren Beteiligungen von 364 auf 508.
Ausgabe: | 02/2017 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |