Studieren mit BAföG

Studieren mit BAföG
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Infografik Nr. 506546

Zum Beginn des Wintersemesters 2022/23 wurde die Förderung von Studierenden und Schülern durch BAföG deutlich aufgestockt. Zudem wurde die Altersgrenze für den BAföG-Bezug von 30 auf 45 Jahre angehoben. Welche BAföG-Sätze gelten für die verschiedenen Bildungstufen?

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Eine gute Schul- oder Hochschulausbildung nützt dem Einzelnen und der Gesellschaft. Höhere Bildung kostet aber Geld und viele Familien wären ohne Hilfe von außen nicht in der Lage, sie zu finanzieren. Deshalb unterstützt der Staat junge Leute, die einen höheren Schulabschluss anstreben oder studieren, durch „BAföG“, wenn ihre Mittel sonst nicht ausreichen. (Das Kürzel BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz.)

Grundsätzlichen Anspruch auf BAföG haben Studierende, wenn sie eine Ausbildung, die ihrer Neigung und Leistungsfähigkeit entspricht, nicht aus eigener Kraft oder mit Hilfe ihrer Angehörigen finanzieren kann. Die Höhe der Förderung orientiert sich an pauschalen Bedarfssätzen für Lebensunterhalt und Ausbildungskosten; sie unterscheidet sich nach dem eingeschlagenen Bildungsweg und der Unterbringung (bei den Eltern – nicht bei den Eltern). Wie hoch sie im Einzelfall ist, hängt von den Einkommensverhältnissen der Eltern bzw. Ehegatten/Lebenspartner und dem Einkommen und Vermögen der Studierenden selbst ab. Wichtig für die Bemessung sind die Freibeträge, die vom Elterneinkommen oder vom Verdienst abgesetzt werden können. Ein Zuverdienst aus einem Minijob (bis zu 520 € im Monat) wird nicht auf den BAföG-Anspruch angerechnet.

Das ungekürzte BAföG deckt den vom Gesetzgeber angenommenen pauschalen Grundbedarf für Lebensunterhalt und Ausbildung. Es erhöht sich um einen pauschalen Mietkostenzuschlag, wenn die Studierenden nicht bei ihren Eltern wohnen. Darüber hinaus erhalten Studierende, die selbst versichert sind, einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. Zum Wintersemester 2022/23 traten neue BAföG-Sätze in Kraft. Deutlich erhöht wurde der Wohnzuschlag für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Der mögliche Höchstbetrag (für Studierende an Hochschulen) klettert dadurch auf monatlich 934 €. Schüler erhalten die Ausbildungsförderung als Zuschuss, Studierende je zur Hälfte als Zuschuss und als zinsloses Staatsdarlehen. Die Rückzahlung des Darlehens beginnt fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit in Raten von normalerweise 130 € je Monat und beträgt insgesamt nicht mehr als 10 000 €. Wenn die Mittel fehlen, kann sie auf Antrag ausgesetzt werden.

Zu den wichtigen Neuerungen im BAföG 2022/23 gehört neben den deutlich erhöhten Freibeträgen aufs Elterneinkommen und den Verbesserungen bei einem Auslandsstudium die Erhöhung der BAföGAltersgrenze von bisher 30 auf 45 Jahre.

Ausgabe: 11/2022
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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