Studieren mit BAföG

Studieren mit BAföG
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Infografik Nr. 506546

Die Ausbildung junger Leute soll nicht davon abhängen, wie reich ihre Eltern sind. Das BAföG hilft ihnen dabei. Zum Wintersemester 2024/25 sind die BAföG-Sätze wieder angehoben worden. Ein Überblick über die höchstmögliche Förderung –  je nach Bildungsweg und Wohnsituation!

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Eine gute Schul- oder Hochschulausbildung nützt dem Einzelnen und der Gesellschaft. Höhere Bildung kostet aber Geld und viele Familien wären ohne Hilfe von außen nicht in der Lage, sie zu finanzieren. Deshalb unterstützt der Staat junge Leute, die einen höheren Schulabschluss anstreben oder studieren, durch „BAföG“, wenn ihre Mittel sonst nicht ausreichen. (Das Kürzel BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz.)

Grundsätzlichen Anspruch auf BAföG haben Studierende, wenn sie eine Ausbildung, die ihrer Neigung und Leistungsfähigkeit entspricht, nicht aus eigener Kraft oder mit Hilfe ihrer Angehörigen finanzieren kann. Die Höhe der Förderung orientiert sich an pauschalen Bedarfssätzen für Lebensunterhalt und Ausbildungskosten; sie unterscheidet sich nach dem eingeschlagenen Bildungsweg und der Unterbringung (bei den Eltern – nicht bei den Eltern). Wie hoch sie im Einzelfall ist, hängt von den Einkommensverhältnissen der Eltern bzw. Ehegatten/Lebenspartner und dem Einkommen und Vermögen der Studierenden selbst ab. Wichtig für die Bemessung sind die Freibeträge, die vom Elterneinkommen, vom eigenen Vermögen oder vom Verdienst abgesetzt werden können. Ein Zuverdienst aus einem Minijob (ab Januar 2025: 556 € im Monat) wird nicht auf den BAföG-Anspruch angerechnet.

Das ungekürzte BAföG deckt den vom Gesetzgeber angenommenen pauschalen Grundbedarf für Lebensunterhalt und Ausbildung. Es erhöht sich um einen pauschalen Mietkostenzuschlag, wenn die Studierenden nicht bei ihren Eltern wohnen. Darüber hinaus erhalten Studierende, die selbst versichert sind, einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. Zum Wintersemester 2024/25 traten neue BAföG-Sätze in Kraft. Der mögliche Höchstbetrag (für Studierende an Hochschulen) klettert dadurch auf monatlich 992 €. Schüler erhalten die Ausbildungsförderung als Zuschuss, Studierende je zur Hälfte als Zuschuss und als zinsloses Staatsdarlehen. Die Rückzahlung des Darlehens beginnt fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit in Raten von normalerweise 130 € je Monat und beträgt insgesamt nicht mehr als 10 010 €. Wenn die Mittel fehlen, kann sie auf Antrag ausgesetzt werden.

Weitere Neuerungen im BAföG 2024/25 betreffen die Erhöhung des Freibetrags beim Elterneinkommen, die Nichtanrechnung von Geschwistereinkommen auf den Freibetrag und die mögliche Verlängerung der BAföG-Laufzeit um ein Semester. Wichtig ist außerdem die Einführung einer Studienstarthilfe von 1000 € für Studienanfänger aus einkommensschwachen Familien.

Ausgabe: 11/2024
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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