Frauen in den Parlamenten

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Infografik Nr. 616105
Jeder Mensch – Frau oder Mann – hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten in seinem Land mitzuwirken, und jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen ...
Jeder Mensch – Frau oder Mann – hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten in seinem Land mitzuwirken, und jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern. So steht es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. Die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau von 1979 verpflichtet die Vertragsstaaten, allen Frauen, nicht anders als den Männern, das Recht auf politische Mitwirkung und auf Wahrnehmung aller öffentlichen Aufgaben zu gewährleisten. In vielen Verfassungen ist die Gleichberechtigung von Mann und Frau verankert.
Trotzdem bestehen im Hinblick auf die tatsächliche Teilhabe der Frauen an politischen Entscheidungsprozessen weltweit noch große Defizite. Ein Indikator dafür ist der Anteil weiblicher Abgeordneter in den nationalen Parlamenten. Nach Zahlen der Internationalen Parlamentarischen Union (IPU) entfiel Anfang 2017 nur etwa ein Fünftel (23 %) der Parlamentssitze in den gesamtstaatlichen Volksvertretungen der Welt auf Frauen. Deutlich höher war der Anteil in den nordischen Ländern (mit durchschnittlich 42 %). Europaweit und auf dem amerikanischen Kontinent lag er bei knapp 25 %. Die übrigen Weltregionen rangierten noch dahinter: Afrika südlich der Sahara mit 24 %, Asien mit 20 % und die arabischen Staaten mit 19 %. Einzelne Länder räumen den Frauen deutlich mehr oder auch sehr viel weniger parlamentarische Teilhabe ein – jeweils bezogen auf das nationale Parlament, in Ländern mit einem Zweikammersystem auf das Unterhaus bzw. die Erste Kammer. In Ruanda und Bolivien als einzigen Ländern der Erde stellten Frauen sogar mehr als die Hälfte der Abgeordneten (61 % bzw. 53 %). Es folgten Kuba (49 %), Island (48 %) und Nikaragua (46 %). Der Deutsche Bundestag hatte einen Frauenanteil von 37 %. In etwa dreißig Staaten der Erde entfielen aber weniger als 10 % der Mandate auf weibliche Abgeordnete, so unter anderem in Japan, der DR Kongo, Nigeria, Iran und Thailand. In Saudi-Arabien, wo Frauen bis 2013 von den politischen Prozessen ausgeschlossen waren, stellen sie seit der jüngsten Wahl (2016) rund 20 % der Mitglieder in dem vom König berufenen Shura-Rat, der die Regierung in Fragen der Gesetzgebung berät.
Die Hindernisse, die sich der politischen Teilhabe von Frauen entgegenstellen, sind vielfältig. Sie wurzeln oft tief in den familiären, sozialen und religiösen Traditionen. Im engeren Bereich der Politik wird Frauen durch die männliche Vorherrschaft über Parteien und Institutionen, die Auslesemechanismen und den männlich dominierten Politikstil der Zugang erschwert. Hier Veränderung zu schaffen, war eine der Hauptforderungen der UN-Weltfrauenkonferenz in Peking 1995.
Ausgabe: | 04/2017 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |