Frauen im Parlament

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Infografik Nr. 088750

Das ZAHLENBILD geht auf die Geschichte des Frauenwahlrechts in Deutschland ein und zeigt, wie sich der Frauenanteil im Bundestag seit 1949 entwickelt hat. Am Beispiel der Wahl 2025 macht es deutlich, wie die Vertretung der Frauen im Bundestag von der Anwendung oder Ablehnung einer Frauenquote durch die Parteien abhängt.

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Bis zum Ende des Kaiserreichs blieb den deutschen Frauen eine aktive Teilnahme am politischen Leben weitgehend verwehrt. Zur Wahl des Reichstags waren nur Männer ab 25 Jahren zugelassen und auch die Wahlen in den Bundesstaaten des Deutschen Reichs (wie in Preußen, wo sogar noch das Dreiklassenwahlrecht galt) fanden unter Ausschluss der weiblichen Bevölkerung statt. Erst nach der Revolution von 1918 wurde das Frauenwahlrecht eingeführt, für das die bürgerliche und die sozialistische Frauenbewegung so lange gestritten hatten. Bei der Wahl zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919 waren Frauen und Männer ab dem 20. Lebensjahr erstmals in der deutschen Geschichte unterschiedslos wahlberechtigt und wählbar. Die staatsbürgerliche Gleichberechtigung der Geschlechter wurde so auch in die Weimarer Reichsverfassung aufgenommen. Diesem Vorbild folgte Artikel 38 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (1949). Danach verfügen alle Deutschen – Männer und Frauen gleichermaßen – über das aktive und passive Wahlrecht zum Deutschen Bundestag, das heißt: über das Recht zu wählen und gewählt zu werden. Das Wahlalter bei Bundestagswahlen liegt seit 1975 bei 18 Jahren.

Heute nutzen Frauen ihr aktives Wahlrecht in annähernd gleichem Umfang wie die Männer. Während das Wählen für sie somit zur Selbstverständlichkeit geworden ist, sind sie beim passiven Wahlrecht immer noch im Nachteil. Im Bundestag wie in den Landtagen ist die Zahl der weiblichen Abgeordneten geringer, als es dem Stimmenanteil der Wählerinnen entspricht. Im ersten Deutschen Bundestag waren von 410 Volksvertretern nur 28 (6,8%) weiblichen Geschlechts. Noch schwächer waren die Frauen nach der Wahl von 1972 im Bundestag repräsentiert, als lediglich 30 von 518 Mandaten (5,8%) auf weibliche Abgeordnete entfielen. Seit der 11. Wahlperiode (1987-1990) stieg der Frauenanteil jedoch deutlich an. Bei der Bundestagswahl 2013 erreichte er seinen bisherigen Rekordwert von 36,5% (jeweils nach der Mandatsverteilung zu Beginn einer Wahlperiode).

Nach der Bundestagswahl 2025 lag der Frauenanteil bei 32,4%; in das auf 630 Mitglieder verkleinerte Parlament zogen 204 weibliche Abgeordnete ein. Dass der Frauenanteil gegenüber der letzten Wahl zurückging, hat mit den relativen Wahlerfolgen von CDU/CSU und AfD zu tun. In der Unions-Fraktion lag der Frauenanteil bei 23,1 %, in der AfD-Fraktion sogar nur bei 11,8 %. Bei GRÜNEN und LINKEN stellten Frauen dagegen die Mehrheit der Abgeordneten (61,2 % bzw. 56,3 %), in der SPD-Fraktion kamen sie auf 41,7 %. 148 

Ausgabe: 06/2025
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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