Frauen im Parlament
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Infografik Nr. 088750
Bis zum Ende des Kaiserreichs blieb den deutschen Frauen eine aktive Teilnahme am politischen Leben weitgehend verwehrt. Zur Wahl des Reichstags waren nur Männer ab 25 Jahren zugelassen und auch die Wahlen in den Bundesstaaten des Deutschen Reichs (wie in Preußen, wo sogar noch das Dreiklassenwahlrecht galt) fanden unter Ausschluss der weiblichen Bevölkerung statt. Erst nach der Revolution von 1918 wurde das Frauenwahlrecht eingeführt, für das die bürgerliche und die sozialistische Frauenbewegung so lange gestritten hatten. Bei der Wahl zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919 waren Frauen und Männer ab dem 20. Lebensjahr erstmals in der deutschen Geschichte unterschiedslos wahlberechtigt und wählbar. Die staatsbürgerliche Gleichberechtigung der Geschlechter wurde so auch in die Weimarer Reichsverfassung aufgenommen. Diesem Vorbild folgte Artikel 38 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (1949). Danach verfügen alle Deutschen – Männer und Frauen gleichermaßen – über das aktive und passive Wahlrecht zum Deutschen Bundestag, das heißt über das Recht zu wählen und gewählt zu werden. Das Wahlalter liegt seit 1975 bei einheitlich 18 Jahren.
Heute nutzen Frauen ihr aktives Wahlrecht in annähernd gleichem Umfang wie die Männer. Während das Wählen für sie somit zur Selbstverständlichkeit geworden ist, sind sie beim passiven Wahlrecht immer noch im Nachteil. Im Bundestag wie in den Landtagen ist die Zahl der weiblichen Abgeordneten geringer, als es dem Stimmenanteil der Wählerinnen entspricht. Im ersten Deutschen Bundestag waren von 410 Volksvertretern nur 28 (6,8 %) weiblichen Geschlechts. Noch schwächer waren die Frauen nach der Wahl von 1972 im Bundestag repräsentiert, als lediglich 30 von 518 Mandaten (5,8 %) auf weibliche Abgeordnete entfielen. Seit der 11. Wahlperiode (1987-90) stieg der Frauenanteil jedoch deutlich an. Bei der Bundestagswahl 2013 erreichte er seinen bisherigen Rekordwert von 36,5 %. Mit der Wahl von 2017 fiel er dann wieder auf 30,9 % ab.
Nach der Bundestagswahl 2021 lag der Frauenanteil bei 34,8 %; in das auf nunmehr 736 Mitglieder angewachsene Parlament zogen 256 weibliche Abgeordnete ein – in absoluten Zahlen die bislang stärkste Frauenpräsenz im Bundestag. Die einzelnen Parteien wichen jedoch erheblich vom Durchschnitt ab: Bei den GRÜNEN und der LINKEN stellten die Frauen jeweils die Mehrheit der Abgeordneten (59,3 % bzw. 53,8 %). In der SPD-Fraktion entfielen 41,7 % auf weibliche Abgeordnete. Weit niedrigere Frauenanteile ergaben sich für FDP (23,9 %), CDU/CSU (23,4 %) und AfD (13,3 %).
Ausgabe: | 02/2022 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |