Verfassung im Wandel - Grundgesetzänderungen

Verfassung im Wandel - Grundgesetzänderungen
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Infografik Nr. 060070

Als provisorische Verfassung trat 1949 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Durch die Jahrzehnte blieb es im Kern erhalten, wurde aber immer wieder an die veränderten Verhältnisse angepasst. Bis 2025 erfolgten 69 Grundgesetzänderungen. Was wurde geändert? Wo lagen die Schwerpunkte?

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Das am 23. Mai 1949 verkündete „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ betonte schon in der Begriffswahl den provisorischen Charakter dieser Verfassung, die nur für den westdeutschen Teilstaat galt und im Fall der Wiedervereinigung durch eine vom Volk in freier Entscheidung beschlossene gesamtstaatliche Verfassung abgelöst werden sollte. Dennoch war das Grundgesetz mit allen Merkmalen einer Vollverfassung ausgestattet, regelte also nicht nur die staatsorganisatorischen Grundlagen, sondern widmete auch der Wertordnung, auf die sich die Bundesrepublik verpflichtete, insbesondere den Grundrechten, breiten Raum. Am Ende erwies sich das Provisorium von 1949 als so tragfähig, dass es ab 1990 auch dem vereinten Deutschland als Verfassung dienen konnte. Ein Grund dafür ist seine Konstruktion, die den verfassungsrechtlichen Kern bewahrte, dem Verfassungsgesetzgeber aber dennoch genügend Raum zur Anpassung an veränderte Verhältnisse ließ. Eine wichtige Rolle spielte auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die das Grundgesetz auslegte und damit über die Jahrzehnte zu einem festen Bestandteil der Rechts- und Lebenswirklichkeit werden ließ.

Obwohl Grundgesetzänderungen einen hohen Grad an Zustimmung erfordern (zwei Drittel der Mitglieder des Bundestags und der Stimmen des Bundesrats müssen dafür sein), war diese Hürde nicht unüberwindlich. So fanden von 1949 bis 2025 insgesamt 69 Grundgesetzänderungen statt, in denen 123 Grundgesetzartikel modifiziert, aufgehoben oder neu hinzugefügt wurden. Bestand das Grundgesetz ursprünglich aus 146 Artikeln, so sind es heute 204.

Das zahlenmäßige Schwergewicht der Verfassungsänderungen liegt in den 1950er und 1960er Jahren. In ihnen spiegelt sich die fortschreitende Ausweitung der Souveränitätsrechte der Bundesrepublik, vor allem aber die immer neue Austarierung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern. Auch in der Gegenwart betreffen Änderungen am Grundgesetz zumeist die bundesstaatliche Ordnung. Markante Änderungen erfolgten auch aus Anlass der deutschen Einigung und der Einbindung Deutschlands in die Europäische Union. Mit der Föderalismusreform II wurde 2009 die sogenannte Schuldenbremse ins Grundgesetz aufgenommen, um so die Inanspruchnahme von Krediten zur Finanzierung der staatlichen Aufgaben zu begrenzen. Diese Begrenzung wurde 2022 und 2025 gelockert: Das Grundgesetz erlaubt nunmehr die Bildung kreditfinanzierter Sondervermögen zur Deckung des gewaltigen Nachholbedarfs an Ausgaben für die Verteidigung und die Erneuerung der Infrastruktur.  

Ausgabe: 05/2025
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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