Die Organisation des Deutschen Bundestags

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Infografik Nr. 064110

Nach 45 Jahren beschloss der Bundestag im Oktober 2025 eine Neufassung seiner Geschäftsordnung. Darin sind die Spielregeln enthalten, nach denen der Bundestag seine Arbeit organisiert. Fast unverändert blieben die Bestimmungen über den Aufbau der Bundestagsorganisation und die Fraktionen. Das ZAHLENBILD zeigt diesen Aufbau in klarer, übersichtlicher Form!

 

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Der Deutsche Bundestag ist die parlamentarische Vertretung des deutschen Volks. Er ist... mehr
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Der Deutsche Bundestag ist die parlamentarische Vertretung des deutschen Volks. Er ist gesetzgebendes Organ, wählt den Bundeskanzler und kontrolliert die Führung der Regierungspolitik. Seine Abgeordneten werden auf vier Jahre gewählt. Träger der politischen Willensbildung im Parlament sind die Fraktionen, zu denen sich jeweils die Abgeordneten einer Partei zusammenschließen. Auch Fraktionsgemeinschaften wie die von CDU und CSU sind möglich. Die Organisation des Bundestags ist stark auf die Fraktionen zugeschnitten, die eher Partei- als Parlamentsorgane sind; ihre Vorzugsstellung bestätigt die tragende Rolle der Parteien im politischen Leben der Bundesrepublik. Erreicht eine Partei keine Fraktionsstärke (5% der Abgeordneten), ist die Bildung einer Gruppe möglich, über deren Rechte der Bundestag beschließen muss.

Nach Art. 40 GG gibt sich der Bundestag eine Geschäftsordnung, die den ordentlichen Ablauf der parlamentarischen Arbeit gewährleisten soll. Eine Neufassung dieser Spielregeln des Parlaments wurde im Oktober 2025 beschlossen. Der Bundestag tritt spätestens am 30. Tag nach einer Wahl zu seiner ersten Sitzung zusammen. Er wählt den Bundestagspräsidenten bzw. die Bundestagspräsidentin, die traditionsgemäß aus der stärksten Fraktion hervorgehen, und die Vizepräsidenten und -präsidentinnen. Aufgabe des Präsidenten ist es, die Geschäfte des Bundestags unparteiisch zu leiten und ihn nach außen zu vertreten. Er übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Bundestagsgebäude aus. Der Bundestagspräsident und seine Stellvertreter bilden zusammen das Präsidium. Sie leiten abwechselnd die Sitzungen des Parlaments und werden dabei durch die gewählten Schriftführer unterstützt. Als parlamentarisches Lenkungsgremium dient der Ältestenrat, der aus dem Bundestagspräsidium und 23 von den Fraktionen benannten Mitgliedern besteht. Der Ältestenrat bespricht u.a. den Zeitplan und die Tagesordnung des Bundestags, organisiert die Besetzung der Ausschussvorsitze, berät in strittigen Fragen der Geschäftsordnung und beschließt den Haushalt des Parlaments.

Die Ausschüsse als Organe des gesamten Bundestags haben den Auftrag, die vom Plenum zu treffenden Entscheidungen arbeitsteilig vorzubereiten. Die ständigen Ausschüsse (Fachausschüsse) für die einzelnen politischen Sachgebiete werden für die Dauer der Wahlperiode eingesetzt. In ihnen sind die Fraktionen entsprechend ihrer Stärke vertreten. Nur nach Bedarf und für Einzelaufgaben werden Sonderausschüsse gebildet. Untersuchungsausschüsse haben die Aufgabe, bestimmte Tatbestände zu ermitteln. Enquetekommissionen dienen der Vorklärung über besonders umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe.

Ausgabe: 01/2026
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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