Die Rolle der Interessenverbände

Die Rolle der Interessenverbände
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Ist es mit der Demokratie verträglich, dass Interessenvertreter versuchen, das Parlament und die Regierung zu beeinflussen? Dieser Beitrag sieht das Positive in der Arbeit der Interessenverbände.

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Interessengruppen und -verbände sind wesentlicher Bestandteil einer pluralistischen Gesellschaft und eines demokratischen Systems. Ihr Hauptzweck besteht darin, bestimmte gesellschaftliche Interessen zu artikulieren und auf politischer Ebene – bei Parteien, Abgeordneten und Regierung – zur Geltung zu bringen. Sie haben damit eine wichtige Vermittlungsfunktion zwischen Gesellschaft und Staat, wenn auch nicht in dem umfassenden Sinn wie die politischen Parteien.
Das Recht, einen Verband zu gründen oder ihm beizutreten, wird durch Artikel 9 des Grundgesetzes garantiert. Danach haben alle Deutschen das Recht, Vereinigungen oder Gesellschaften zu bilden (Vereinigungsfreiheit). Artikel 9 Abs. 3 gewährleistet darüber hinaus jedermann das Recht zur Gründung von Organisationen im Arbeits- und Wirtschaftsleben – z.B. Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Berufsverbänden (Koalitionsfreiheit). Weitere Grundrechte wie die Meinungs- und Pressefreiheit (Art. 5), die Versammlungsfreiheit (Art. 8) und die freie Gründung von Parteien (Art. 21 des Grundgesetzes) treten ergänzend hinzu.
Eine wesentliche Leistung der Interessengruppen und -verbände besteht darin, die Vielzahl einzelner Meinungen in ihrem Einzugsbereich zu einer möglichst klaren, eindeutigen und nach außen überzeugend vermittelbaren Position zu bündeln, sei es durch Kompromissbildung oder durch das Herausfiltern nicht mehrheitsfähiger Auffassungen. Sie treten damit in Konkurrenz zu anderen Verbänden, die auf dem gleichen Gebiet aktiv sind, aber unter Umständen diametral entgegengesetzte Interessen verfolgen. Ein nicht zu unterschätzender Aspekt der Tätigkeit von Interessengruppen liegt darin, dass sie eine große Zahl engagierter Bürgerinnen und Bürger in den Prozess der öffentlichen Meinungsbildung einbinden und so am politischen Leben teilhaben lassen. Und schließlich tragen sie durch ihre Arbeit im Vorfeld der Politik ganz entscheidend zur Entlastung der eigentlichen politischen Institutionen und Akteure bei.
Interessengruppen, die Zugang zum Parlament und zur Bundesregierung haben wollten, mussten sich ab 1972 in eine Lobby-Liste beim Bundestagspräsidium einschreiben. Seit Anfang 2022 existiert eine gesetzliche Grundlage für die Interessenvertretung beim Bundestag oder der Bundesregierung: Verbände, Unternehmen, Lobbyagenturen, Vereine und natürliche Personen, die regelmäßig, dauerhaft oder geschäftsmäßig Lobbyarbeit betreiben, müssen sich in ein Lobbyregister eintragen und einen damit verbundenen Verhaltenskodex akzeptieren. Im Oktober 2023 verzeichnete das Register 6085 aktive Interessenvertreter.

Ausgabe: 11/2023
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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