Schuldenbremse für Bund und Länder
Für Sie als Mitglied entspricht dies 4,20 Euro.
Infografik Nr. 193851
Die Aufnahme der sogenannten Schuldenbremse ins Grundgesetz sollte die öffentlichen Haushalte zur Ausgabendisziplin zwingen. Sie war jedoch nicht unumstritten. Durch eine Grundgesetzänderung im März 2025 verschaffte der Bundestag Bund und Ländern wieder größeren Ausgabenspielraum. Aber auch dazu gibt es Für und Wider. Welche Regeln und welche Ausnahmen sollen künftig gelten?