Jugendfreiwilligendienste

Jugendfreiwilligendienste
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Infografik Nr. 518520

Etwa 50000 junge Leute engagieren sich jährlich im Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr. Beide Freiwilligendienste sind gesetzlich geregelt. Was muss man wissen, wenn man daran teilnehmen will? Welche Altersgrenzen gelten? Wie sieht es mit Sozialversicherung und Entschädigung aus? Knappe Informationen in diesem ZAHLENBILD!

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Manchen Vorurteilen zum Trotz sind die meisten Jugendlichen und Jungerwachsenen bereit, sich für andere zu engagieren und etwas Sinnvolles für die Gemeinschaft zu tun. Das zeigen auch die Ergebnisse einer Befragung der Ruhr-Universität Bochum in zwei Großstädten (Bochum, Leipzig) und drei west- und ostdeutschen Landkreisen. Danach haben sich mehr als zwei Drittel der Befragten im Alter von 16 bis 25 Jahren in der Zeit seit ihrem 15. Lebensjahr schon einmal ehrenamtlich betätigt. Die Bereitschaft, ohne große materielle Belohnung für andere aktiv zu sein, Verantwortung zu übernehmen und dabei mehr über die Welt und sich selbst zu erfahren, ist jedenfalls groß. Dabei kann es sich um Aufgaben in einem Verein oder in der Kirchengemeinde handeln, um regelmäßige oder gelegentliche Aktionen, um Mithilfe an Ort und Stelle oder auch um ein Online-Angebot.

Ein wichtiges Betätigungsfeld findet sich in den gesetzlich geregelten Jugendfreiwilligendiensten, dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ). Das FSJ wurde schon 1964 eingeführt und zuerst vor allem von jungen Frauen wahrgenommen, da junge Männer seinerzeit noch Wehr- oder Zivildienst leisteten; das FÖJ gibt es seit 1993. Wer daran teilnehmen will, muss seine Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und darf nicht älter als 26 Jahre sein. Das FSJ wird – nach Vereinbarung mit einem zugelassenen Träger – als überwiegend praktische Hilfstätigkeit z.B. in Altenheimen, Kinderund Jugendeinrichtungen, Kliniken oder Hospizen, in Kultur- und Sportstätten oder in der Denkmalpflege abgeleistet. Einsatzbereiche des FÖJ liegen u.a. in der Landschaftspflege, im Umwelt und Naturschutz und in der ökologischen Bildungsarbeit. Der Dienst dauert 6 bis 18 Monate, im Normalfall 12 Monate; eine Aufteilung in mehrere Zeitblöcke ist möglich. Während ihres Dienstes sind die Freiwilligen sozialversichert; sie erhalten ein Taschengeld sowie Schutzkleidung, Unterkunft und Verpflegung (oder einen entsprechenden Zuschuss); das Kindergeld läuft weiter. Zum FSJ/FÖJ als Orientierungs- und Lernzeit gehört, dass die Teilnehmer in Seminaren, durch fachliche Anleitung und persönliche Betreuung pädagogisch begleitet werden. 2023/24 absolvierten etwa 50 000 junge Leute ein FSJ oder FÖJ.

Ähnliche Rahmenbedingungen gelten für den Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD), der 2011 eingerichtet wurde. Er ermöglicht es, über einen deutschen Träger einen freiwilligen, gemeinwohlorientierten Dienst im Ausland zu leisten. Die genannten Jugendfreiwilligendienste sind nicht zu verwechseln mit dem Bundesfreiwilligendienst, bei dem es keine Altersbegrenzung nach oben gibt. 

Ausgabe: 01/2025
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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