Beratende Organe der EU

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Infografik Nr. 714090

Mit dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen verfügt die EU über zwei Beratungsorgane, die das Parlament, den Rat und die Kommission in ihrer Entscheidungsfindung unterstützen. Zu vielen Fragen müssen sie angehört werden, ehe eine Entscheidung getroffen wird. Welche Bereiche das sind, sehen Sie hier!

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In der Europäischen Union sollen die Entscheidungen „möglichst bürgernah“ getroffen werden, wie es in Art. 1 des EU-Vertrags heißt. Ein Mittel dazu ist die Beteiligung beratender Organe, die ein breites Spektrum von Interessen und Erfahrungen widerspiegeln. Die EU verfügt über zwei derartige Beratungsorgane. Sie sollen das Parlament, den Rat und die Kommission in ihrer Entscheidungsfindung unterstützen. Dabei sind sie an keine Weisungen gebunden und üben ihre Tätigkeit zum allgemeinen Wohl der Union aus.
Der Wirtschafts- und Sozialausschuss wurde schon 1957, mit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, ins Leben gerufen. Er besteht aus 329 Mitgliedern, die unterschiedlichen sozialen und wirtschaftlichen Gruppen angehören. Sie setzen sich zusammen aus Vertretern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen sowie Vertretern weiterer Bereiche des wirtschaftlichen, sozialen, staatsbürgerlichen, beruflichen und kulturellen Lebens. Die Ausschussmitglieder werden vom Rat anhand nationaler Vorschlagslisten für jeweils fünf Jahre ernannt. Der Ausschuss gliedert sich in sechs fachliche Sektionen, die annähernd den Tätigkeitsbereichen der EU entsprechen. Nach den Bestimmungen des Vertrags über die Arbeitsweise der EU dürfen Rat und Kommission in vielen Fragen erst entscheiden, nachdem sie den Wirtschafts- und Sozialausschuss angehört haben. Parlament, Rat und Kommission können aber auch unabhängig davon seine Stellungnahme anfordern. Darüber hinaus steht es dem Ausschuss frei, von sich aus Stellungnahmen abzugeben. Sinn dieses Verfahrens ist es, die organisierte Zivilgesellschaft schon frühzeitig in die europäischen Entscheidungsprozesse einzubeziehen.
Unter etwas anderen Vorzeichen gilt dies auch für den Ausschuss der Regionen, der durch den Vertrag von Maastricht – vor allem auf deutsches Drängen – geschaffen wurde. Er soll den Ländern, Regionen, autonomen Gemeinschaften und lokalen Gebietskörperschaften der Mitgliedstaaten eine direkte, beratende Mitsprache in den Entscheidungsprozessen der EU ermöglichen. Der Ausschuss wird vom Rat und der Kommission zu Angelegenheiten der Bildung und Kultur, des Gesundheitswesens, der transeuropäischen Netze und der Struktur- und Regionalpolitik gehört, darüber hinaus stets dann, wenn es um Fragen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit geht. Er kann sich zu Wort melden, wenn bei einer Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses regionale Interessen berührt werden, und auch von sich aus Stellungnahmen abgeben. Die 329 Mitglieder des Ausschusses (davon 24 aus Deutschland) müssen in ihrer Region oder Gemeinde gewählt worden sein oder eine politisch verantwortliche Funktion ausüben.

Ausgabe: 10/2023
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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