Der Strompreis

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Infografik Nr. 370408

Der Strompreis wird zu einem guten Teil staatlich reguliert. In der Coronakrise und verstärkt nach dem russischen Angriff auf die Ukraine wurde er durch die Marktmechanismen steil nach oben getrieben. Inzwischen ist der Preisgipfel überwunden. Aus welchen Komponenten setzt sich der Preis einer Kilowattstunde Haushaltsstrom aktuell zusammen?

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Der Preis, den die Verbraucher für elektrischen Strom bezahlen, gehört zu den administrierten Preisen, die nicht oder nicht vollständig am freien Markt entstehen, sondern zu großen Teilen staatlich reguliert werden. Er ist auch in dem Sinn ein politischer Preis, dass über seine Steuerung weiter reichende politische Ziele erreicht werden sollen. So wird bei der Regulierung des Strompreises zwischen den Verbrauchergruppen unterschieden: Für private Haushalte gelten z.B. andere Bedingungen als für energieintensive Großunternehmen.

Vom durchschnittlichen Strompreis, den ein Privathaushalt im ersten Halbjahr 2024 für eine Kilowattstunde bezahlte (41,35 Cent), entfielen 43 % auf die ● Stromerzeugung oder -beschaffung und den Vertrieb. Allein dieser Anteil beruhte auf marktmäßiger Preisbildung. In den Jahren vor der Energiepreiskrise, das heißt vor 2022, schwankte er allerdings nur zwischen einem Viertel und einem Drittel des Strompreises. Wegen des steilen Anstiegs der Produktions- und Beschaffungskosten ab 2022 fiel er dann deutlich stärker ins Gewicht.

Der zweitgrößte Preisbestandteil ist das von den Regulierungsbehörden festgelegte ● Entgelt für die Nutzung der Stromnetze (2024: 28 % des Strompreises). Hier greift der Staat ein, um zu verhindern, dass die Netzbetreiber überhöhte Monopolpreise fordern. Was zum Gesamtpreis der Kilowattstunde dann noch fehlt, setzt sich aus ● Steuern und Abgaben zusammen. Dabei handelt es sich um die Mehrwertsteuer, die Stromsteuer und die den Gemeinden zufließende Konzessionsabgabe für den Stromtransport durch Leitungsnetze auf öffentlichem Land. Hinzu kommen weitere, kleinere Umlagen, darunter die Offshore- Netzumlage, aus der die Kosten der Anbindung von Windkraftanlagen auf dem Meer gedeckt werden.

Die EEG-Umlage (Ökostromumlage), die 2021 noch 20% des Strompreises ausmachte, wurde zum 1. Juli 2022 abgeschafft. Durch sie wurden die Mehrkosten des vor allem aus Windkraft- und Solaranlagen ins Netz eingespeisten Stroms auf die Verbraucher umgewälzt. Der Wegfall der EEG-Umlage brachte den Verbrauchern aber kaum Entlastung. 2023 kletterte der Strompreis im Durchschnitt auf 45,73 ct/kWh. Das lag auch daran, dass der Strompreis faktisch an den Gaspreis gekoppelt war, der sich seit Mitte 2021 sprunghaft erhöhte. Um die Abhängigkeit des Strompreises von den Preisen für fossile Brennstoffe zu verringern und die Schwankungen der Energiepreise abzumildern, beschloss die EU 2024 eine Strommarktreform, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss.

Ausgabe: 09/2024
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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