Staatsangehörigkeit: Deutsch

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Staatsangehörigkeit: Deutsch

Das Staatsangehörigkeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland wurde zum 1.1.2000 grundlegend reformiert. Bis dahin waren Regelungen in Kraft, die in ihren ...

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Staatsangehörigkeit: Deutsch

Das Staatsangehörigkeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland wurde zum 1.1.2000 grundlegend reformiert. Bis dahin waren Regelungen in Kraft, die in ihren Grundzügen noch auf die Kaiserzeit zurückgingen. Für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft war das Abstammungsprinzip maßgebend: Kinder deutscher Eltern bzw. eines deutschen Elternteils wurden mit der Geburt ebenfalls Deutsche. Zur gesellschaftlichen Wirklichkeit passte dieses Prinzip aber nur noch eingeschränkt, denn es hatte zur Folge, dass Millionen ausländischer Zuwanderer mit ihren schon in Deutschland geborenen Nachkommen weiterhin Staatsangehörige ihres Herkunftslands blieben und damit außerhalb der deutschen Staatsbürger-Gemeinschaft mit ihren Rechten und Pflichten standen.

Mit der Reform wurde das Abstammungsprinzip durch das so genannte Geburtsrecht ergänzt: Seitdem erhalten die in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern mit der Geburt neben der Staatsangehörigkeit der Eltern zugleich auch die deutsche Staatsangehörigkeit – vorausgesetzt, ein Elternteil hält sich seit mindestens acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland auf und verfügt über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Die doppelte Staatsbürgerschaft begleitet sie durch ihre Kindheit und Jugend. Volljährig geworden, dürfen sie die doppelte Staatsbürgerschaft behalten, wenn sie in Deutschland nicht nur geboren, sondern auch aufgewachsen sind. Das ist nach den gesetzlichen Regelungen dann der Fall, wenn sie bis zum 21. Lebensjahr mindestens acht Jahre hierzulande verbracht, sechs Jahre eine Schule besucht oder ihre schulische bzw. berufliche Bildung im Inland abgeschlossen haben. Wer diese Bedingung nicht erfüllt, muss sich nach Vollendung des 21. Lebensjahrs für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden (Optionspflicht).

Erwachsene mit ausländischer Staatsangehörigkeit müssen den Weg der Einbürgerung beschreiten, wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollen. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, haben sie einen Rechtsanspruch darauf. Die für eine Einbürgerung maßgeblichen Kriterien sind im Staatsangehörigkeitsgesetz zusammengefasst, darunter: eine 8-jährige Aufenthaltsdauer, die durch Teilnahme an einem Integrationskurs und besondere Integrationsleistungen bis auf 6 Jahre verkürzt werden kann, ein gesicherter Unterhalt, ein Bekenntnis zur grundgesetzlichen Ordnung, Deutschkenntnisse der Stufe B1, Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (in einem Einbürgerungstest nachzuweisen), ein straffreier Lebenswandel und die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit.

Ausgabe: 10/2014
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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