Staatsangehörigkeit: Deutsch

Staatsangehörigkeit: Deutsch
42 Credits

Für Sie als Mitglied entspricht dies 4,20 Euro.

Infografik Nr. 130385

Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ist es ab Juni 2024 einfacher geworden, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben. Die wichtigsten Elemente der Reform sind die Verkürzung der Aufenthaltsdauer bis zu einer möglichen Einbürgerung und die Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft. Welche Bedingungen gelten außerdem?

Welchen Download brauchen Sie?

Das Staatsangehörigkeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland wurde zum 1.1.2000 grundlegend... mehr
Mehr Details zu "Staatsangehörigkeit: Deutsch"

Das Staatsangehörigkeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland wurde zum 1.1.2000 grundlegend reformiert. Bis dahin waren Regelungen in Kraft, die in ihren Grundzügen noch auf die Kaiserzeit zurückgingen. Für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit war das Abstammungsprinzip maßgebend: Kinder deutscher Eltern bzw. eines deutschen Elternteils wurden mit der Geburt ebenfalls Deutsche. Zur gesellschaftlichen Wirklichkeit passte dieses Prinzip aber kaum noch, denn es hatte zur Folge, dass Millionen ausländischer Zuwanderer mit ihren schon in Deutschland geborenen Nachkommen weiterhin Staatsangehörige ihres Herkunftslands blieben und damit außerhalb der deutschen Staatsbürgerschaft mit ihren Rechten und Pflichten standen.

Mit der Reform wurde das Abstammungsprinzip durch das sogenannte Geburtsrecht ergänzt: demnach erhielten die in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern neben der Staatsangehörigkeit der Eltern zugleich auch die deutsche Staatsangehörigkeit – vorausgesetzt, die Eltern hielten sich dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland auf. Nach der Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts zum 27. Juni 2024 ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn mindestens ein Elternteil seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht verfügt.

Erwachsene mit ausländischer Staatsangehörigkeit müssen den Weg der Einbürgerung gehen, wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollen. Die Voraussetzungen dafür wurden durch die Neuregelung von 2024 deutlich abgeschwächt. Die bislang erforderliche Aufenthaltsdauer von 8 Jahren wurde auf 5 Jahre gesenkt; sie lässt sich durch Teilnahme an einem Integrationskurs und besondere Integrationsleistungen bis auf 3 Jahre abkürzen. Partner und Kinder können schon nach weniger als 5 Jahren mit eingebürgert werden. Weitere Bedingungen sind u.a. ein gesicherter Unterhalt, ein Bekenntnis zur grundgesetzlichen Ordnung, Deutschkenntnisse der Stufe B1, Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (in einem Einbürgerungstest nachzuweisen) und ein straffreier Lebenswandel. Der bisher im Regelfall verlangte Verzicht auf die fremde Staatsangehörigkeit ist nach neuem Recht nicht mehr erforderlich; die lange Zeit umstrittene doppelte Staatsbürgerschaft wird künftig hingenommen.

Die deutsche Staatsbürgerschaft verliert jedoch, wer in die Armee eines ausländischen Staates eintritt oder an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland teilnimmt.

Ausgabe: 08/2024
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
Einbürgerungen Einbürgerungen
42 Credits (~ 4,20 €)
Ausländer in Deutschland Ausländer in Deutschland
42 Credits (~ 4,20 €)
Asylbewerber in Deutschland Asylbewerber in Deutschland
42 Credits (~ 4,20 €)
Zuletzt angesehen