Elterngeld - Elternzeit

Elterngeld - Elternzeit
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Infografik Nr. 141214

Eltern sollen es in der ersten Zeit nach der Geburt eines Kindes leichter haben, sich selbst um ihr Baby zu kümmern, ohne dafür ganz aus Arbeit und Verdienst ausscheiden zu müssen. Das ist die Idee hinter der Gewährung von Elterngeld und Elternzeit. Beim Elterngeld wurden allerdings die Einkommensgrenzen gesenkt, bis zu denen es in Anspruch genommen werden kann. Näheres hier!

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Arbeit und Familie miteinander in Einklang zu bringen ist nicht einfach. Viele Paare sehen sich vor die Entscheidung gestellt, entweder ein Kind zu bekommen oder weiter ihrem Beruf nachzugehen und Geld zu verdienen. Um sie aus dieser Zwickmühle zu befreien, wurde seit 1986 Erziehungsgeld gewährt – eine finanzielle Hilfe für Eltern, die ihr Baby in der ersten Zeit nach der Geburt selbst betreuen wollten und so lange auf eine (volle) Erwerbstätigkeit verzichteten. An seine Stelle trat ab 2008 das Elterngeld, von dem sich der Gesetzgeber größere familienpolitische Wirkung versprach. Auch das Elterngeld bietet eine finanzielle Absicherung für Mütter und Väter, die sich um ihr Neugeborenes kümmern wollen und dafür ihre Arbeitszeit auf höchstens 32 Wochenstunden reduzieren.

Die Eltern haben mehrere Wahlmöglichkeiten. Das ● Basis-Elterngeld hat eine Laufzeit von bis zu 14 Monaten ab der Geburt des Kindes. Bei Paaren kann jeder Elternteil mindestens 2 und maximal 12 Monate Elterngeld beziehen. Wer sich in dieser Zeit um das Kind kümmert und dafür auf Erwerbsarbeit verzichtet, erhält mit dem Elterngeld einen Einkommensersatz, der etwa zwei Drittel des wegfallenden Nettoeinkommens ausmacht. Das Basis-Elterngeld beträgt mindestens 300 € und höchstens 1 800 € im Monat. ● Beim ElterngeldPlus verlängert sich die Laufzeit auf das Doppelte, dafür ist der monatlich gezahlte Betrag aber nur halb so hoch. Verzichten beide Partner gleichzeitig auf volle Erwerbstätigkeit, erhalten sie bis zu vier Monate zusätzlich als ● Partnerschaftsbonus, maximal also 32 Monate. Die verschiedenen Elterngeld- Varianten lassen sich auch kombinieren, doch wird die Planung damit sehr kompliziert. Bei Geburten ab April 2024 gelten neue Einkommensgrenzen: Paare und Alleinstehende mit einem Einkommen von mehr als 200 000 € erhalten kein Elterngeld. Anfang April 2025 sinkt diese Grenze auf 175 000 €.

Damit sich die Eltern um ihr Kind kümmern können, haben sie als Arbeitnehmer/-innen außerdem die Möglichkeit, Elternzeit zu nehmen. Sie können sich dazu einzeln oder gemeinsam beurlauben lassen und die Auszeiten für ihre Familie auch in Teilabschnitte aufteilen. Die Zeit des Mutterschutzes wird auf die Elternzeit angerechnet. Spätestens drei Jahre nach der Geburt des Kindes endet die Elternzeit. Mit Zustimmung des Arbeitgebers können aber auch bis zu 24 Monate der Elternzeit aufgespart und auf später – z.B. den Schulanfang des Kindes – verlegt werden. Während der Elternzeit dürfen die Eltern einer Beschäftigung mit bis zu 32 Wochenstunden nachgehen. Da die Elternzeit selbst unbezahlt bleibt, liegt es nahe, sie mit dem Bezug des Elterngeldes zusammenzulegen.

Ausgabe: 04/2024
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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