Revision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung

Revision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung
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Infografik Nr. 220009

Die Zahlen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung werden vom Statistischen Bundesamt laufend ergänzt und überprüft. Etwa alle fünf Jahre findet darüber hinaus eine Generalrevision statt, die neue Konzepte und Berechnungsmethoden berücksichtigt. 2024 wurden die gesamtwirtschaftlichen Daten rückwirkend seit 1991 revidiert. Das wirkt sich auch auf die Wachstumsraten des BIP aus!

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Aus dem Datenangebot der statistischen Ämter sind Kennzahlen zur Wirtschaftsleistung stets besonders gefragt. Die amtliche Statistik kommt der Nachfrage aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Medien entgegen, indem sie schon möglichst früh im Jahr die ersten Zahlen zur Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) veröffentlicht. Im August jedes Jahres werden die Ergebnisse der VGR für die letzten vier Jahre überprüft und gegebenenfalls revidiert. Diese laufenden Revisionen sind notwendig, weil Fachstatistiken, die für die VGR berücksichtigt werden, mitunter erst in einem so großen Abstand vom Bezugsjahr vorliegen. Aus dieser ständigen Überprüfung und Verbesserung der Daten erklärt es sich, dass volkswirtschaftliche Kennzahlen manchmal mehrfachen Anpassungen unterworfen sind, ehe sie im vierten Folgejahr für „endgültig“ erklärt werden.

Davon unabhängig findet etwa alle fünf Jahre eine umfassende Revision der Volkwirtschaftlichen Gesamtrechnung statt, die meist mit größeren Umstellungen einhergeht – sei es, dass neue Konzepte, Klassifikationen, Berechnungsmethoden oder Begriffe eingeführt werden oder dass bisher ungenutzte bzw. neu verfügbare Statistiken zu einzelnen Teilbereichen in die VGR einfließen. Die Generalrevision 2024 erstreckt sich rückwärts auf den gesamten Zeitraum seit 1991. Ihre Grundlage ist nach wie vor das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010. Größere Änderungen gab es unter anderem durch die Umsetzung des Öffentlichen Nahverkehrs in den Staatssektor, Neuberechnungen für den Außenhandel, die Überarbeitung der Modellrechnungen für die Schattenwirtschaft und die Prostitution, die Einbeziehung des von privaten Haushalten selbsterzeugten und -verbrauchten Ökostroms in die VGR und die Umbuchung der Netzumlage für Strom aus erneuerbaren Energien. Als Bezugsjahr für preisbereinigte Daten wurde neu das Jahr 2020 (zuvor: 2015) festgelegt.

Das Bruttoinlandsprodukt als zentraler Wert der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung wurde durch die Generalrevision 2024 in durchaus spürbarem Ausmaß verändert. Es fiel im Ganzen etwas höher aus als nach den bisherigen Berechnungen. Die Abweichungen nach oben bewegen sich zwischen 5 Mrd € (1995) und 77 Mrd € (2022). Die Korrekturen hatten auch Auswirkungen auf die Wachstumsraten des preisbereinigten BIP, doch unterscheiden sich die Konjunkturschwankungen nach der Revision nicht von denen der Wachstumskurve nach bisheriger Berechnung. Als jahresdurchschnittliche Wachstumsrate des preisbereinigten BIP für die Jahre 1991-2023 ergibt sich weiterhin ein Wert von 1,2 %.

Ausgabe: 12/2024
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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