Bindung an Tarifverträge

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Infografik Nr. 240023

Ergänzend zur gesetzlichen Regulierung des Arbeitslebens regeln Tarifverträge die kollektiven Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in Unternehmen und Behörden. Im Tarifregister beim Bundesarbeitsministerium waren Mitte 2017 rund 73000 Tarifverträge als gültig eingetragen. Wie aus dem Betriebspanel des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervorgeht, hat sich die Tarifbindung der Unternehmen und der Beschäftigten in den letzten Jahren insgesamt aber rückläufig entwickelt

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Ergänzend zur gesetzlichen Regulierung des Arbeitslebens regeln Tarifverträge die kollektiven Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in Unternehmen und Behörden. Sie bauen zum Teil auf bestehenden sozial- und arbeitsrechtlichen Mindeststandards auf (z.B. bei der Regelung der Arbeitszeiten, der Urlaubsdauer oder der Kündigungsfristen) und setzen ihrerseits Mindestgrenzen für die Entlohnung und die unmittelbaren Arbeitsbedingungen der betroffenen Arbeitnehmer. Im Tarifregister beim Bundesarbeitsministerium waren Mitte 2017 rund 73000 Tarifverträge als gültig eingetragen.

Die in Deutschland vorherrschenden Flächentarifverträge (Verbandstarifverträge) werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden einer Branche ausgehandelt. Sie binden die Unternehmen, die dem betreffenden Verband angehören, und sichern ihnen annähernd einheitliche Arbeitskosten. Ihr räumlicher Geltungsbereich erstreckt sich auf einen bestimmten Tarifbezirk (z.B. ein Bundesland), auf West- oder Ostdeutschland oder auch auf das ganze Bundesgebiet. Firmentarifverträge dagegen sind Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und einzelnen Unternehmen. Die Bedeutung solcher unternehmensspezifischen Tarifvereinbarungen hat seit Mitte der 1990er Jahre stark zugenommen. Inzwischen lassen aber auch viele Flächentarifverträge Spielraum für flexible Regelungen (z.B. bei den Arbeitszeiten) oder sie enthalten Öffnungsklauseln, die es einem Unternehmen in wirtschaftlich bedrängter Lage erlauben, vom geltenden Tarifvertrag abzuweichen.

Wie aus dem Betriebspanel des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervorgeht, hat sich die Tarifbindung der Unternehmen und der Beschäftigten in den letzten Jahren insgesamt aber rückläufig entwickelt. Das ist nicht allein auf die „Tarifflucht“ von Unternehmen zurückzuführen, sondern auch auf den raschen Wandel der Unternehmenslandschaft, mit dem ältere Betriebe verschwinden, während neue hinzukommen, die sich zumindest anfangs noch keinen tarifvertraglichen Regelungen unterwerfen wollen.

Laut IAB war in Westdeutschland 2017 nur gut jeder vierte und in Ostdeutschland sogar weniger als jeder fünfte Betrieb an einen Tarifvertrag gebunden. Von den Beschäftigten arbeiteten rund 57 % (West) bzw. 44 % (Ost) im Geltungsbereich eines Tarifvertrags. 1998 lag dieser Anteil im Westen noch bei 76 %, im Osten bei 63 %. Bezieht man die Betriebe ein, die zwar nicht tarifgebunden sind, sich aber an bestehende Tarifregelungen anlehnen, galten 2017 für immerhin 79 % der westdeutschen und 69 % der ostdeutschen Arbeitnehmer tarifliche oder doch tarifnahe Bedingungen.

Ausgabe: 09/2018
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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