Tarifliche Arbeitszeiten

Tarifliche Arbeitszeiten
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Infografik Nr. 240031

Die Verkürzung der tariflichen Arbeitszeiten war im alten Bundesgebiet bis Mitte der 1990er Jahre ein Hauptthema der gewerkschaftlichen Kämpfe. Nach der deutschen Einigung wurde auch in den neuen Ländern darum gerungen. Blicken Sie mit dem ZAHLENBILD zurück auf die Etappen der Arbeitszeitentwicklung. Wie ist der heutige Stand? Hat das Thema an Bedeutung verloren?

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Lange Arbeitszeiten gehörten in den Anfangsjahren der Bundesrepublik Deutschland zum Alltag der Beschäftigten. Erst Mitte der 1950er Jahre begann eine Entwicklung, mit der sich die Arbeitszeit Schritt für Schritt verkürzte: Von der 48-stündigen Normalarbeitswoche über den arbeitsfreien Samstag und die allmähliche Reduzierung der täglichen Arbeitsdauer bis zur allgemeinen Durchsetzung der 40-Stunden-Woche in den 1970er Jahren. Da die Arbeitszeitverkürzung durch Steigerung der Arbeitsintensität wettgemacht wurde, ließen sich die Interessen der Gewerkschaften und der Unternehmer in der Arbeitszeitfrage zwar nicht ganz reibungslos, aber doch ohne grundsätzlichen Konflikt zusammenführen.
Nach einer Welle markanter Arbeitszeitverkürzungen hatten 1975 schon 91 % der westdeutschen Arbeitnehmer eine 40-Stunden-Regelarbeitswoche. Weitergehende Forderungen der Gewerkschaften wurden von den Arbeitgebern abgewiesen. Erst nach den Arbeitskämpfen von 1984 einigten sich die Tarifparteien in der Stahl-, Metall- und Druckindustrie auf eine neue Arbeitszeitnorm von 38 bzw. 38,5 Wochenstunden. In den folgenden Jahren gaben die Arbeitszeiten auch in den meisten anderen Branchen nach. Die von den Gewerkschaften geforderte 35-Stunden-Woche wurde 1995 in der Druck- und der Metallindustrie verwirklicht, doch pendelte sich die durchschnittliche tarifliche Arbeitszeit Mitte der 1990er Jahre bei 37½ Stunden ein. Seitdem gab es in einigen Tarifbereichen auch wieder Arbeitszeitverlängerungen. Zudem eröffneten viele Tarifverträge mehr Spielraum bei der Arbeitszeitgestaltung. So besteht heute vielfach die Möglichkeit, von den tariflichen Arbeitszeiten durch Betriebsvereinbarung abzuweichen – sei es, um die Arbeitsleistung an die Auftragslage anzupassen oder Teile der Belegschaft dauerhaft länger bzw. kürzer arbeiten zu lassen. Weit verbreitet ist die Verrechnung von Mehr- oder Minderarbeit über Arbeitszeitkonten.
In der früheren DDR galt eine wöchentliche Regelarbeitszeit von 43,75 Stunden (mit Sonderregelungen für Schichtarbeiter und vollbeschäftigte Mütter). Nach der deutschen Einigung wurde bis zum Frühjahr 1991 für die meisten Arbeitnehmer die 40-Stunden-Woche eingeführt. Es folgten stufenweise weitere Arbeitszeitverkürzungen. 2022 dauerte die durchschnittliche tarifliche Arbeitswoche im Osten mit 38,6 Stunden aber immer noch länger als im Westen. Für Deutschland insgesamt lässt sich feststellen, dass in der betrieblichen Praxis wesentlich mehr gearbeitet wird als tariflich vereinbart: Die tatsächliche Arbeitszeit der Vollbeschäftigten lag 2021 nach den Ergebnissen der BAuA-Arbeitszeitbefragung im Durchschnitt bei 43,0 Wochenstunden; 12 % der Beschäftigten hatten sogar Arbeitszeiten von mehr als 48 Wochenstunden.

Ausgabe: 09/2023
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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