Gleitzone für Midi-Jobs

Gleitzone für Midi-Jobs
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Infografik Nr. 253490

Im Rahmen der Hartz-Reformen wurde 2003 die Abgabenbelastung für niedrige Arbeitseinkommen neu geregelt. Arbeitnehmer sollten unterhalb bestimmter Verdienstschwellen ganz von Sozialbeiträgen und Lohnsteuer befreit oder doch finanziell entlastet werden. Die auf dieser Basis entstandenen Mini- und Midi-Jobs fanden großen Zuspruch – sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Arbeitgebern.

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Im Rahmen der Hartz-Reformen wurde 2003 die Abgabenbelastung für niedrige Arbeitseinkommen neu geregelt. Arbeitnehmer sollten unterhalb bestimmter Verdienstschwellen ganz von Sozialbeiträgen und Lohnsteuer befreit oder doch finanziell entlastet werden. Dahinter stand das Ziel, Beschäftigungen mit geringer Stundenzahl und/oder niedriger Entlohnung attraktiver zu machen, sie aus der verbreiteten Schwarzarbeit herauszuholen und damit zugleich berufliche Einstiegschancen für Menschen am Rande des regulären Arbeitsmarkts zu schaffen. Die auf dieser Basis entstandenen Mini- und Midi-Jobs fanden großen Zuspruch – sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Arbeitgebern. Und die Politik hielt an ihnen fest, obwohl ein Hauptanliegen der Reform, mit ihnen ein Sprungbrett in vollwertige Arbeit zu schaffen, eindeutig verfehlt wurde.

Als Mini-Job gelten geringfügig entlohnte Arbeitsverhältnisse mit einem Arbeitsentgelt von bis zu 450 € im Monat. Oberhalb dieses Grenzbetrags schließt sich der Bereich der Midi-Jobs an, der sich bis zu einem Monatsverdienst von 1300 € erstreckt (ab Juli 2019; vorher: bis 850 €). Arbeitnehmer mit einem Verdienst zwischen 450,01 und 1300 € sind sozialversicherungspflichtig, doch steigt ihre Belastung mit Sozialabgaben in diesem Übergangsbereich erst allmählich zu voller Höhe an – je nachdem, wie hoch ihr Arbeitsentgelt ist. Während der Arbeitgeber seinen regulären Anteil an den Sozialbeiträgen übernimmt, wird der Arbeitnehmeranteil nach einem fiktiven niedrigeren Lohn berechnet. Der dadurch erzielte Entlastungseffekt ist im unteren Bereich der Gleitzone, bei einem Arbeitsentgelt von knapp über 450 €, am größten und schwächt sich bei steigendem Lohn immer weiter ab. Ab einem Verdienst von 1300 € werden die Arbeitnehmer mit ihren Sozialbeiträgen voll zur Kasse gebeten.

Legt man einen Gesamt-Sozialbeitragssatz von 39,65 % des Arbeitslohns zugrunde (Stand 2019), beliefe sich der volle Beitragsanteil des Arbeitnehmers bei einem monatlichen Arbeitslohn von 450,01 € auf 89,22 €. Nach der ab 1. Juli 2019 geltenden Beitragsformel für Midi-Jobs errechnet sich jedoch ein Beitrag von 45,78 €; das entspricht einer Ersparnis von 43,44 € im Monat. Bei einem Bruttoverdienst von 1000 € macht die monatliche Entlastung noch 15,33 € aus.

Die Neuregelung ab Juli 2019 sorgt auch dafür, dass dem Arbeitnehmer aus den abgesenkten Beiträgen in der Gleitzone keine rentenrechtlichen Nachteile erwachsen. Für die späteren Rentenansprüche ist das tatsächliche Arbeitsentgelt maßgebend.

Ausgabe: 03/2019
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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