Anerkannte Ausbildungsberufe

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Infografik Nr. 264361
Anerkannte Ausbildungsberufe
Damit die Qualität der Berufsausbildung gewahrt bleibt, dürfen Jugendliche, die eine Lehre im dualen System durchlaufen, nur in einem anerkannten Ausb ...
Anerkannte Ausbildungsberufe
Damit die Qualität der Berufsausbildung gewahrt bleibt, dürfen Jugendliche, die eine Lehre im dualen System durchlaufen, nur in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausgebildet werden. Das vom Bundesinstitut für Berufsbildung geführte amtliche Verzeichnis enthält 328 Ausbildungsberufe – von der Änderungsschneiderin bis zum Zweiradmechatroniker. Inhalt, Ablauf und Dauer der Ausbildung in diesen Berufen sind in der jeweiligen Ausbildungsordnung bundeseinheitlich geregelt.
Der rasche Wandel in Wirtschaft, Technik und Arbeitswelt macht es erforderlich, die Ausbildung der Facharbeiter, Fachangestellten und Handwerker immer neu an den veränderten Bedarf anzupassen. Seit 1969 das Berufsausbildungsgesetz in Kraft trat, wurden daher zahlreiche neue Berufe eingeführt und bestehende Berufe neu geordnet. Nur noch 10 Lehrberufe gehen auf Regelungen aus der Zeit vor 1970 zurück. Die Mehrzahl der geltenden Ausbildungsordnungen wurde dagegen erst in den letzten Jahren erlassen. Seit Mitte der 1990er Jahre erhielten rund 290 Ausbildungsberufe eine moderne Grundlage, oft verbunden mit einer veränderten Berufsbezeichnung. Für zukunftsträchtige Aufgabenfelder – von der Kommunikations- und Informationstechnik über spezielle kaufmännische Fachrichtungen bis zu den Freizeit- und Tourismusdienstleistungen – wurden zum Teil ganz neue Berufsbilder geschaffen (Beispiel: Gestalter/Gestalterin für visuelles Marketing, Sport- und Fitnesskaufmann/-kauffrau).
Da in immer kürzeren Abständen neue Produkte und Dienstleistungen auf den Markt kommen und von Betrieb zu Betrieb unterschiedliche Anforderungen gestellt werden, ist auch in der Ausbildung selbst mehr Flexibilität gefragt. Mit der Reform des Berufsbildungsgesetzes im Jahr 2005 wurde der Handlungsspielraum dafür erweitert. So können Vorschläge für neue oder modernisierte Lehrberufe schneller umgesetzt werden; eine Erprobungsklausel ermöglicht es, neue Berufe, Ausbildungs- und Prüfungsformen vor ihrer definitiven Einführung zu testen; Betriebe und Schulen sollen ihren Ausbildungsbeitrag je nach den Bedürfnissen und Gegebenheiten in ihrer Region kombinieren können. Mehr Flexibilität wird auch durch die Gliederung des Ausbildungsgangs erreicht. So sehen zahlreiche Ausbildungsberufe eine Phase der Grundqualifikation mit anschließender Auffächerung nach Schwerpunkten oder Fachrichtungen vor. Eine gestufte Ausbildung ergibt sich, wenn die in einem zweijährigen Lehrberuf erworbene Qualifikation auf die Ausbildung in einem weiterführenden Beruf angerechnet werden kann (Beispiel: Verkäufer/Verkäuferin > Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel).
Ausgabe: | 11/2015 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |