Mehr Abgeordnete im Europäischen Parlament

Mehr Abgeordnete im Europäischen Parlament
42 Credits

Für Sie als Mitglied entspricht dies 4,20 Euro.

Infografik Nr. 714053

Mehr Abgeordnete im Europäischen Parlament

Als das Europäische Parlament im Juni 2009 für eine Legislaturperiode von fünf Jahren gewählt wurde, richtete sich die Zahl der Abgeordneten, ...

Welchen Download brauchen Sie?

Mehr Abgeordnete im Europäischen Parlament Als das Europäische Parlament im Juni 2009 für... mehr
Mehr Details zu "Mehr Abgeordnete im Europäischen Parlament"

Mehr Abgeordnete im Europäischen Parlament

Als das Europäische Parlament im Juni 2009 für eine Legislaturperiode von fünf Jahren gewählt wurde, richtete sich die Zahl der Abgeordneten, die in den einzelnen Mitgliedstaaten zu wählen waren, noch nach den Bestimmungen des Vertrags von Nizza. Daher nahmen insgesamt 736 Abgeordnete ihre Sitze im Straßburger Plenarsaal ein. Als bevölkerungsstärkster Mitgliedstaat stellte Deutschland davon 99 Abgeordnete. Am 1. Dezember 2009 trat der Vertrag von Lissabon als neue Grundordnung der Europäischen Union in Kraft. Darin wurde die Gesamtzahl der Parlamentsabgeordneten auf höchstens 750, zuzüglich des Präsidenten, begrenzt (Artikel 14 des EU-Vertrags). Von einer Aufteilung der Mandate auf die Mitgliedstaaten wurde im Vertragstext selbst abgesehen; es wurde lediglich bestimmt, dass sie degressiv proportional zu erfolgen habe. Das heißt: Je kleiner ein Land, desto stärker sollte es im Verhältnis zu seiner Bevölkerungszahl im Parlament vertreten sein. Als Mindestzahl wurden 6, als Höchstzahl 96 Mandate für einen Mitgliedstaat festgelegt.

Die genaue Zusammensetzung des Parlaments hätte der Europäische Rat rechtzeitig vor der Europawahl 2009 beschließen sollen. Dies war nicht mehr geschehen, doch hatte der Rat sich schon bereit erklärt, die Aufteilung der Mandate gegebenenfalls noch während der laufenden Legislaturperiode 2009-2014 an die Vorgaben des Lissabon-Vertrags anzupassen. Auf Antrag Spaniens beschloss eine Regierungskonferenz im Juni 2010, das Parlament auf insgesamt 751 Sitze zu erweitern und die Mandate neu auf die Mitgliedstaaten aufzuschlüsseln. Dieser Beschluss musste anschließend in allen 27 Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Im November 2011 war dieser Prozess abgeschlossen, so dass die neue Zusammensetzung des Parlaments wirksam werden konnte.

Die Neuregelung lässt die Mandatszahl von 14 EU-Ländern unverändert; 12 Länder erhalten jedoch insgesamt 18 zusätzliche Mandate, davon Spanien allein vier. Als einziger EU-Mitgliedstaat würde Deutschland nach der vertragsgemäßen Neuaufteilung über weniger Mandate verfügen (96 statt bisher 99). Da den 2009 gewählten Abgeordneten ihr Mandat aber nicht entzogen werden kann, bleiben sie bis zum Ende der Legislaturperiode Mitglieder des Europäischen Parlaments. Infolgedessen sind übergangsweise 754 Abgeordnete (einschließlich des Präsidenten) im Parlament vertreten. Ab der Europawahl 2014 gilt dann die reguläre Obergrenze von 751 Abgeordneten. Werden neue EU-Mitglieder aufgenommen, müssen die 751 Mandate auf den größeren Kreis der Mitgliedstaaten aufgeteilt werden.

Ausgabe: 11/2011
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
Zuletzt angesehen