Deutschlands neue Klimaziele bis 2030

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Infografik Nr. 126303

Im April 2021 kippte das Bundesverfassungsgericht das Klimaschutzgesetz und zwang den Gesetzgeber zu einer Überarbeitung des Gesetzes. Das ZAHLENBILD stellt die darin festgeschriebenen Klimaziele dar. Direkt herunterladen!

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Mit ihrer Klimapolitik will die Bundesrepublik Deutschland den Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen nachkommen und ihren Beitrag dazu leisten, dass die globale Durchschnittstemperatur im Vergleich zur vorindustriellen Zeit um deutlich weniger als 2 Grad und wenn möglich nur um 1,5 Grad ansteigt. Auf diese Weise sollen die Auswirkungen des Klimawandels in Grenzen gehalten werden.

Im Herbst 2019 verabschiedete die Bundesregierung ein Klimaschutzprogramm für den Zeitraum bis 2030. Als erstes Gesetz zur Umsetzung dieses Programms trat Ende 2019 das Klimaschutzgesetz in Kraft. Es legte für sechs Wirtschaftssektoren – Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft – jährliche Minderungsziele für den Treibhausgasausstoß bis 2030 fest. Die im Jahr 2020 zulässigen Treibhausgasemissionen beliefen sich auf 813 Mio Tonnen CO2-Äquivalente. Bis 2030 sollten sie in gleichmäßigen Schritten auf 543 Mio t sinken. Damit wäre ein Rückgang um 55 % gegenüber dem Jahr 1990 erreicht worden – als Zwischenstufe auf dem Weg zu der bis 2050 angestrebten Treibhausgasneutralität.

Gegen diese Regelung wurden mehrere Verfassungsbeschwerden eingelegt, denen das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 24.4.2021 teilweise Recht gab. Das Gericht sah die Freiheitsrechte der zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführer dadurch verletzt, dass ein Großteil der zu erbringenden Emissionsminderungen durch das Gesetz auf den Zeitraum nach 2030 verschoben und dafür noch kein genauerer Fahrplan vorgelegt wurde. Das Gericht befand, es dürften nicht einer Generation geringere Klimaschutzverpflichtungen zugestanden werden, wenn dadurch den nachfolgenden Generationen viel radikalere, mit Freiheitseinbußen verbundene Einschränkungen zugemutet würden.

Mit dem Klimaschutzgesetz 2021 zog der Gesetzgeber die Konsequenz aus dem Gerichtsbeschluss. Das Gesetz senkt die erlaubten CO2-Emissionen bis 2030 auf 438 Mio t; das sind 65 % weniger als 1990. Für das darauffolgende Jahrzehnt werden ebenfalls schon jährliche Minderungsziele festgelegt. Bis 2040 soll der CO2-Ausstoß um mindestens 88% zurückgehen. Darüber hinaus wird das Ziel der Klimaneutralität von 2050 auf 2045 vorgezogen. Die raschere Absenkung der Gesamtemissionen wirkt sich auf die Zielvorgaben für die einzelnen Wirtschaftssektoren aus. Ab 2022 wird ein Expertenrat für Klimafragen alle zwei Jahre einen Bericht über die erreichten Ergebnisse vorlegen. Kommt es zu Abweichungen vom Zielpfad, soll umgehend nachgesteuert werden.

Ausgabe: 09/2021
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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