Briefwahl zum Deutschen Bundestag

Briefwahl zum Deutschen Bundestag
42 Credits

Für Sie als Mitglied entspricht dies 4,20 Euro.

Infografik Nr. 088610

Bei den Bundestagswahlen ab 1990 spielte die Briefwahl eine immer größere Rolle. Im Pandemiejahr 2021 wurde sogar fast jede zweite Stimme per Wahlbrief abgegeben. Auch 2025 war der Briefwähleranteil sehr hoch. Diese Entwicklung ist aber nicht ganz unproblematisch. Was spricht dafür und was dagegen? Lesen Sie selbst!

Welchen Download brauchen Sie?

Wenn der Deutsche Bundestag gewählt wird, gibt es für die Wahlberechtigten neben der... mehr
Mehr Details zu "Briefwahl zum Deutschen Bundestag"

Wenn der Deutsche Bundestag gewählt wird, gibt es für die Wahlberechtigten neben der Stimmabgabe im Wahllokal – der sogenannten Urnenwahl – seit 1957 auch die Möglichkeit, per Briefwahl daran teilzunehmen. Dazu muss bei der Gemeindebehörde rechtzeitig vor dem Wahltermin ein Wahlschein beantragt werden, der einige Tage später mitsamt den notwendigen Wahlunterlagen zugeschickt wird. Die Rücksendung zur Teilnahme an der Wahl erfolgt per Post im (roten) Wahlbriefumschlag. Darin: ein verschlossener (blauer) Umschlag mit dem Stimmzettel und der vom Wähler oder der Wählerin unterschriebene Wahlschein. Auf dem Wahlschein versichert die wählende Person an Eides Statt, dass der Stimmzettel von ihr persönlich oder von einer Hilfsperson nach ihrem erklärten Willen angekreuzt worden ist.

Bis 2008 mussten besondere Gründe vorliegen, wenn ein Wahlschein erteilt werden sollte, z.B. eine Reise, eine Krankheit oder ein Umzug in einen anderen Wahlkreis. Seither sind keine Hinderungsgründe mehr erforderlich, wenn dem Gang ins Wahllokal die Briefwahl vorgezogen wird. Wie die Statistik zeigt, hat die Wahlbeteiligung durch Briefwahl bei den gesamtdeutschen Bundestagswahlen seit 1990 stetig zugenommen. Im Pandemiejahr 2021 stieg der Anteil der Briefwähler sogar auf 47,3%, weil viele Wahlberechtigte aus Furcht vor einer Corona-Infektion den Gang ins Wahllokal scheuten. 2025 fiel der Briefwahl-Anteil mit 30,7% deutlich niedriger aus (wenn auch höher als bei allen früheren Bundestagswahlen). Dabei mag eine Rolle gespielt haben, dass manche Wahlberechtigten wegen der knappen Fristen doch lieber das Wahllokal aufsuchten als sich auf das rechtzeitige Eintreffen des Wahlbriefs zu verlassen.

Dass so viele Menschen per Brief wählen, ist einerseits begrüßenswert, andererseits aber nicht ganz unproblematisch. Nach den im Grundgesetz-Artikel 38 vorgegebenen Prinzipien soll die Wahl der Abgeordneten allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim erfolgen. Die Briefwahl trägt zu einer hohen Wahlbeteiligung und damit zur Allgemeinheit der Wahl bei, weil sie die Teilnahme von Menschen ermöglicht, die nicht an der Urnenwahl teilnehmen können oder wollen. Die Wahlrechtsgrundätze der freien, geheimen und öffentlichen Wahl werden dafür aber eingeschränkt. Da der Wahlvorgang bei der Briefwahl im privaten Raum stattfindet, fehlt die öffentliche Kontrolle darüber, ob die Stimmabgabe tatsächlich frei und unbeeinflusst erfolgt. Das Bundesverfassungsgericht hält die Briefwahl, wie sie heute geregelt ist, gleichwohl für verfassungskonform. Es verweist jedoch auf das verfassungsrechtliche „Leitbild der Urnenwahl, die die repräsentative Demokratie in besonderer Weise sichtbar und erfahrbar macht“. 

Ausgabe: 05/2025
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
So wählen Sie So wählen Sie
42 Credits (~ 4,20 €)
Reform des Bundeswahlrechts Reform des Bundeswahlrechts
ab 40 Credits (~ 4,00 €)
Die Wähler und ihre Stimmen Die Wähler und ihre Stimmen
42 Credits (~ 4,20 €)
Zuletzt angesehen