Gemeindefinanzen und Gewerbesteuer

Gemeindefinanzen und Gewerbesteuer
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Infografik Nr. 181320

Wichtigste Grundlage der finanziellen Eigenverantwortung einer Gemeinde ist die Gewerbesteuer. Die Gemeinde legt den Hebesatz für diese Steuer fest und bestimmt so, wie viel Geld in ihre Kassen kommt, aber auch, wie attraktiv sie für die Ansiedlung von Unternehmen ist. Sehen Sie, wie sich die durchschnittlichen Hebesätze größerer Gemeinden von Bundesland zu Bundesland unterscheiden!

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Die Gemeinden erfüllen eine Vielzahl von Aufgaben im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger. Manche sind ihnen durch Gesetz verpflichtend vorgegeben, andere übernehmen sie als sogenannte Auftragsangelegenheiten für den Bund oder das Bundesland, zu dem sie gehören. Darüber hinaus bleibt ihnen ein mehr oder weniger großer Spielraum für freiwillige Aufgaben, die aber viel zum Lebensgefühl einer Ortschaft beitragen können, etwa im Bereich der Kultur, des Sports oder der Freizeit.

Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, sind sie auf ausreichende Finanzen angewiesen. Einen Großteil ihrer Mittel erhalten sie als laufende Zuweisungen - entweder zweckgebunden oder zur freien Verwendung – aus den Länderhaushalten. Hinzu kommen Zuweisungen oder Zuschüsse für Investitionen und gegebenenfalls Hilfen zur Bedienung des Schuldendienstes. Über diese Zuweisungen sind die Gemeinden an den Einnahmen aus den Gemeinschaftssteuern (vor allem der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer) beteiligt. Sie verfügen aber auch über eigene Finanzquellen in Form der Gewerbesteuer, der Grundsteuer und verschiedener örtlicher Aufwand- und Verbrauchsteuern (Vergnügungsteuer, Zweitwohnungsteuer, Hundesteuer usw.).

Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Grundlage der finanziellen Eigenverantwortung einer Gemeinde. Sie wird von den gewerblichen Unternehmen erhoben, die eine Betriebsstätte in der Gemeinde unterhalten, und richtet sich nach dem Gewerbeertrag, ist also abhängig von der Konjunkturlage und vom Geschäftsgang des jeweiligen Unternehmens. Ausgangspunkt der Steuerberechnung ist der vom Finanzamt anhand des Betriebsgewinns ermittelte Steuermessbetrag. Durch Vervielfältigung mit dem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz ergibt sich daraus die Steuerschuld. Mit dem Hebesatz kann die Gemeinde die Höhe ihrer Steuereinnahmen also selbst beeinflussen. Ist der Hebesatz zu hoch, besteht allerdings die Gefahr, dass Unternehmen in steuergünstigere Gemeinden abwandern oder sich gar nicht erst am Ort niederlassen. Seit 2004 gilt ein Mindestsatz von 200 %, um eine ruinöse Niedrigsteuerkonkurrenz unter den Gemeinden auszuschließen. Dennoch bestehen große Unterschiede sowohl zwischen einzelnen Gemeinden als auch zwischen den durchschnittlichen Hebesätzen in den Bundesländern. Nach der Steuerschätzung vom Herbst des Jahres erbrachte die Gewerbesteuer 2023 einen Betrag von rund 72,6 Mrd €. Davon gingen 66,2 Mrd € an die Gemeinden; gut 6,3 Mrd € flossen über die Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder.

Ausgabe: 03/2024
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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