Auf dem Weg zur inklusiven Schule?

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Infografik Nr. 515126

Durch den Beitritt zur Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, ein integratives Schulsystem zu errichten, in dem Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Bildung verwirklichen können. Wie ist der Stand der Dinge heute? Wie viele Kinder mit Behinderungen werden inklusiv unterrichtet?

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Im März 2009 trat in Deutschland die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) in Kraft. Damit verpflichtete sich die Bundesrepublik, das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung anzuerkennen und ein integratives Schulsystem zu gewährleisten, in dem dieses Recht diskriminierungsfrei und chancengerecht verwirklicht wird. Dazu gehört, dass Kinder nicht wegen einer Behinderung vom obligatorischen Unterricht in der Grundschule oder von weiterführenden Schulen ausgeschlossen werden dürfen. Die Einhaltung dieser Verpflichtungen wurde vom UN-Ausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderungen zuletzt 2023 untersucht. Er sah noch erheblichen Handlungsbedarf. In Deutschland selbst ging eine Studie der Bertelsmann-Stiftung dem Stand der Entwicklung zu einem inklusiven Schulsystem im Vergleich der Schuljahre 2008/09 und 2022/23 nach. Die Gesamtzahl der Schüler/-innen, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt worden war, belief sich 2022/23 bundesweit auf rund 581300. Von diesen wurden 44% an einer allgemeinbildenden Schule unterrichtet, während 56% eine spezifische Förderschule besuchten. 2008/09 lag der Förderschul-Anteil noch bei 81%.

Im Verhältnis zur gesamten Schülerschaft des Schuljahrs 2022/23 – in den Jahrgangsstufen 1 bis 9/10 – hatten 7,6% der Schüler/-innen einen Förderbedarf (Förderquote). Davon wurden 3,4% inklusiv unterrichtet (Inklusionsquote), 4,2% gingen auf eine Förderschule. Die Bertelsmann-Studie bezeichnet den letztgenannten Anteil als „Exklusionsquote“ und verwendet ihn als Indikator, um den Fortschritt im Sinn der UN-BRK zu messen. Ein Vergleich zwischen den Bundesländern lässt aber Zweifel daran aufkommen, ob er dafür geeignet ist. Denn schon die Förderquoten der einzelnen Länder weisen große Unterschiede auf. Sie bewegten sich 2022/23 zwischen 8,4% in Sachsen-Anhalt und 5,1% in Hessen. Festzustellen ist indessen, dass die Inklusionsquoten in den drei Stadtstaaten Bremen, Berlin und Hamburg weit über dem Durchschnitt liegen, wobei auch dies noch nichts über Qualität und Erfolg des inklusiven Unterrichts, über Lehrpläne, Unterrichtsgestaltung und sonderpädagogische Unterstützung aussagt.

Als Resümee lässt sich festhalten, dass es in allen Ländern eine allmähliche Entwicklung in Richtung inklusiven Unterrichts gab. Das im internationalen Vergleich gut ausgebaute Förderschulsystem in Deutschland steht dennoch überwiegend nicht zur Diskussion und viele Länder verweisen auf das Elternwahlrecht, das oft auf eine Förderschule mit individueller Betreuung und spezifischer Unterstützung und nicht auf die Inklusion an einer allgemeinbildenden Schule setzt. 148 

Ausgabe: 05/2025
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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