Was tun gegen Diskriminierung?

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Infografik Nr. 243818

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz soll vor Benachteiligungen wegen ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität schützen. Bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gingen dazu 2024 über 11000 Beratungsanfragen ein. In welchen Lebensbereichen trat Diskriminierung auf? Und aus welche Gründen am häufigsten?

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Was tun gegen Diskriminierung?

Seit August 2006 ist in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Seine Regelungen beziehen sich vor allem auf den Bereich des Arbeitslebens, des Gesundheits- und Sozialwesens und des Bildungswesens, darüber hinaus aber auch auf die Versorgung mit öffentlich zugänglichen Gütern und Dienstleistungen. Wer von Diskriminierung am Arbeitsplatz betroffen ist, hat das Recht, sich bei der dafür eingerichteten Stelle des Unternehmens zu beschweren und Abhilfe, gegebenenfalls auch eine Entschädigung, zu fordern. Ein Benachteiligungsverbot außerhalb des Arbeitslebens besteht laut AGG unter anderem bei sogenannten Massengeschäften oder beim Abschluss von Versicherungen.

In vielen Fällen werden die Betroffenen erst einmal Rat dazu einholen, wie sie sich gegen eine Benachteiligung zur Wehr setzen können. Für solche Zwecke hat der Bund mit dem AGG eine Antidiskriminierungsstelle eingerichtet. Wer sich an sie wendet, erhält z.B. Auskunft über bestehende Ansprüche und die Möglichkeiten, sie durchzusetzen, oder wird an andere Beratungsstellen vermittelt.

Wie aus Berichten der Antidiskriminierungsstelle hervorgeht, hat die Zahl der Beratungsanfragen im Lauf der Jahre fast kontinuierlich zugenommen. 2024 gingen 11405 Anfragen bei ihr ein. Dabei ist es interessant zu sehen, welche Persönlichkeitsmerkmale, die das AGG unter Schutz stellt, zu Benachteiligungen geführt haben. So machte die Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft, aus Rassismus oder Antisemitismus 2024 mit 43 % den größten Teil der Anfragen aus. Häufig wurde über Benachteiligung wegen Behinderung oder einer chronischen Krankheit geklagt (27%). Und etwa ebenso oft ging es um Diskriminierung wegen des Geschlechts oder der Geschlechtsidentität (28%) - Mehrfachnennungen möglich.

Die gemeldeten Diskriminierungsanfragen verteilen sich auf die verschiedenen Bereiche des Alltags. 2024 bezog sich gut ein Viertel aller Anfragen (27%) auf das Arbeitsleben, so z.B. auf Arbeitssuche, Bewerbungsverfahren oder Erfahrungen im Arbeitsalltag. Etwa 17% der Fälle betrafen Diskriminierung im privaten Geschäftsverkehr (Vertragsangelegenheiten, Dienstleistungen, Wohnungssuche). Negative Erlebnisse, bei denen der Schutz des AGG nicht greift, wie bei Behördengängen oder im Kontakt mit Polizei und Justiz, machten zusammen weitere 15% der Anfragen aus. 

Ausgabe: 09/2025
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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