Auf dem Weg zur digitalen Verwaltung

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Infografik Nr. 123545

Bei Bürger-Anträgen sollen Behörden die erforderlichen Nachweise künftig dort abrufen können, wo sie schon vorhanden sind. Als Voraussetzung dafür gilt die eindeutige Identifikation der betroffenen Personen. In etwa 50 öffentliche Register soll deshalb eine einheitliche Identifikationsnummer als zusätzliches Ordnungsmerkmal aufgenommen werden. Lesen Sie hier mehr zu diesem Vorhaben!

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Die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung ist in Deutschland von wachsender Dringlichkeit. Allein der demografische Wandel zwingt schon dazu, dem erwartbaren Personalmangel zu begegnen und die Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten. An der weitgehenden Digitalisierung der Verwaltung führt dabei kein Weg vorbei. Bedingt durch die Aufgabenverteilung auf Bund, Länder und Kommunen hat sich auf diesem Gebiet in den letzten Jahrzehnten aber ein Nebeneinander von Verwaltungspraktiken und technischen Lösungen herausgebildet, das jede Zusammenarbeit und Vereinfachung erschwert. So sind die Bürger bislang gezwungen, bei einem Antrag an eine Behörde die benötigten Nachweise und Daten stets neu beizubringen, auch wenn sie bei einer anderen Behörde längst vorhanden sind.

Das Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) von 2021 will das in einem mehrjährigen Prozess verändern. Künftig soll das Once-Only-Prinzip gelten: Bürger sollen die sie betreffenden Nachweise den Behörden nur einmal übermitteln müssen. Werden sie später an anderer Stelle benötigt, tauschen die Behörden die Daten untereinander aus, statt sie neu anzufordern. Damit dies gelingen kann, müssen die öffentlichen Register auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene so miteinander vernetzt werden, dass die Datenanfrage einer Behörde durch die andere Behörde digital erledigt werden kann. Das Gesetz nennt fünfzig öffentliche Register, die in dieses System einbezogen werden sollen, darunter die Melderegister, das Ausländerzentralregister, das Fahrerlaubnisregister, die Versichertenkonten der Rentenversicherung, die Versichertenverzeichnisse der Krankenkassen, die Datenbestände für Arbeitslosengeld und Grundsicherung und das nationale Waffenregister.

Damit die Datenbestände den betroffenen Personen eindeutig zugeordnet werden können, wird in die Register bis Ende 2028 eine Identifikationsnummer als zusätzliches Ordnungsmerkmal aufgenommen. Es handelt sich dabei um die seit 2008 ausgegebene lebenslang gültige Steueridentifikationsnummer. Um die Datenqualität zu verbessern, sollen die bei den einzelnen Registern gespeicherten persönlichen Daten mit den Basisdaten beim Bundeszentralamt für Steuern abgeglichen und gegebenenfalls korrigiert oder aktualisiert werden. Um Datenschutzbedenken zu begegnen, ist jeder Datenabfrage eine Vermittlungsstelle vorgeschaltet, die automatisch prüft, ob eine Berechtigung dafür vorliegt. Und ein Datenschutz-Cockpit protokolliert jede Datenabfrage durch eine Behörde, so dass eine Nachverfolgung durch die Betroffenen möglich ist. 

Ausgabe: 06/2026
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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