Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland

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Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat (Art. 20 Grundgesetz). Das demokratische Prinzip besagt, dass die politische Willensbildung vom Volk ausgeht; dies geschieht vor allem durch die Wahl von Abgeordneten zum Parlament. Aus dem Sozialstaatsprinzip ergibt sich die Verpflichtung des Staates, zu einer gerechten Sozialordnung beizutragen. Das föderative Prinzip garantiert den Bundesländern das Recht, ihr staatliches Leben im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung frei zu gestalten; es verpflichtet sie zugleich, die gesamtstaatlichen Belange zu wahren und an der Erfüllung zentraler Aufgaben mitzuwirken. Das Rechtsstaatsprinzip bindet die Staatsgewalt an Recht und Gesetz und unterwirft sie der Überprüfung durch unabhängige Gerichte.

Nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung werden die verschiedenen Funktionen der Staatsgewalt durch mehrere sich gegenseitig ergänzende und kontrollierende Verfassungsorgane ausgeübt. Oberstes gesetzgebendes Organ ist der Bundestag, dessen Abgeordnete alle vier Jahre in allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl unmittelbar vom Volk gewählt werden. Durch den Bundesrat, der das föderative Element im Staatsaufbau verkörpert, wirken die Länder an der Gesetzgebung des Bundes und in EU-Angelegenheiten mit. Im Gesetzgebungsverfahren ist je nach dem Gegenstand des Gesetzes die Zustimmung des Bundesrats erforderlich oder doch sein Einspruch möglich.

Staatsoberhaupt der Bundesrepublik ist der Bundespräsident, der von der Bundesversammlung auf jeweils fünf Jahre gewählt wird. Die Bundesversammlung besteht aus sämtlichen Bundestagsabgeordneten und einer gleich großen Anzahl von Mitgliedern, die von den Parlamenten der Bundesländer entsandt werden. Auf Vorschlag des Bundespräsidenten wählt der Bundestag mit den Stimmen der Mehrheit seiner Mitglieder den Bundeskanzler. Die vom Bundeskanzler ausgewählten Mitglieder der Bundesregierung werden auf seinen Vorschlag vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen. Innerhalb der Regierung bestimmt der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik. Abgewählt werden kann er nur, indem der Bundestag einen neuen Kanzler wählt („konstruktives Misstrauensvotum“).

Die Ausübung der rechtsprechenden Gewalt liegt beim Bundesverfassungsgericht, den Bundesgerichten und den Gerichten der Länder. Das Bundesverfassungsgericht als Hüter des Grundgesetzes besteht aus zwei Senaten mit je acht Richtern. Diese werden je zur Hälfte von einem Wahlausschuss des Bundes und vom Bundesrat gewählt.

Ausgabe: 11/2015
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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