Die gesetzlichen Krankenkassen
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Infografik Nr. 146160
In Deutschland sind fast neun Zehntel der Bevölkerung durch die gesetzlichen Krankenkassen versichert. Unmittelbar nach der deutschen Einigung bestanden bundesweit noch mehr als 1200 verschiedene Kassen. Seitdem hat sich die einstige Vielfalt stark gelichtet. Welche Kassenarten gibt es und wie viele Mitglieder haben sie?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland stützt sich auf ein historisch gewachsenes System selbstständiger Krankenkassen, die teils regional, teils betriebs- und berufsbezogen, teils bundesweit organisiert sind. Aufgabe der gesetzlichen Krankenkassen ist es, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, sie wiederherzustellen oder den Gesundheitszustand der von Krankheit Betroffenen zu verbessern. Die Versicherten haben ihrer Kasse gegenüber Anspruch auf Leistungen zur Verhütung, zur Früherkennung und zur Behandlung von Krankheiten, auf medizinische Rehabilitation und auf Zahlung von Krankengeld als Einkommensersatz im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit oder eines Krankenhausaufenthalts. Sie tragen aber auch selbst Verantwortung für ihre Gesundheit und sollen von den Kassen durch Aufklärung und Beratung darin unterstützt werden.
Nahezu 75 Millionen Menschen in Deutschland (88 % der Bevölkerung) gehören der gesetzlichen Krankenversicherung an. Bis 1995 waren die meisten Versicherten je nach Berufs- oder Betriebszugehörigkeit per Gesetz bestimmten Kassen zugeordnet. Seit 1996 haben sie die Möglichkeit der freien Kassenwahl. Familienversicherte Angehörige gehören beitragsfrei der Krankenkasse des versicherten Mitglieds an.
Die gesetzliche Krankenversicherung gliedert sich in sechs Kassenarten: Die ● Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) bestehen für geschlossene Regionen, z.B. das Gebiet eines oder mehrerer Bundesländer. ● Betriebskrankenkassen (BKK) können von Arbeitgebern errichtet werden, wenn der Betrieb mindestens 1000 Versicherungspflichtige beschäftigt und die Leistungsfähigkeit der Kasse auf Dauer gesichert ist. ● Entsprechendes gilt für die Innungskrankenkassen (IKK) des Handwerks. Viele Betriebs- und Innungskrankenkassen haben sich über den Kreis der Betriebs- und Innungsmitglieder hinaus geöffnet und stellen sich dem Wettbewerb mit anderen Kassen. ● Die Ersatzkassen waren bis 1995 die einzigen Kassen, bei denen die Mitgliedschaft (alternativ zur AOK, BKK oder IKK) durch freie Wahl erworben werden konnte. Sie stehen jetzt den übrigen Kassen gleich. ● Weitere Versicherungsträger sind die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und die Landwirtschaftliche Krankenkasse.
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts gab es in Deutschland über 23 000 gesetzliche Krankenkassen. Nach der deutschen Einigung bestanden bundesweit noch mehr als 1200 Kassen, Ende 2023 jedoch nur noch 96. Das ist das Ergebnis eines Konzentrationsprozesses, der sich mit der Neuordnung der Krankenkassenfinanzierung (2009, 2015) und dem damit verbundenen Wettbewerbsdruck noch intensivierte.
Ausgabe: | 03/2024 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |