Die Kosten der Arbeitslosigkeit

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Infografik Nr. 153119

Durch die Arbeitsmarktreform 2005 wurden die Kosten der Arbeitslosigkeit in ihrer Höhe und Zusammensetzung stark beeinflusst. So verkürzte sich die Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld I, während das pauschale Arbeitslosengeld II die frühere Arbeitslosenhilfe ablöste. Auch wurden für die Arbeitslosen seitdem niedrigere Sozialbeiträge abgeführt.

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Arbeitslosigkeit als wirtschaftliche und soziale Massenerscheinung zieht schwere Belastungen für die öffentlichen Finanzen nach sich. Das zeigen die Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Das IAB berücksichtigt dabei die Mehrausgaben und Mindereinnahmen, die den öffentlichen Haushalten in Deutschland entstehen, weil Arbeitslose einerseits weniger Steuern und Sozialbeiträge zahlen und andererseits Leistungen der Sozialkassen und der Grundsicherung in Anspruch nehmen.

Durch die Arbeitsmarktreform 2005 wurden die Kosten der Arbeitslosigkeit in ihrer Höhe und Zusammensetzung stark beeinflusst. So verkürzte sich die Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld I, während das pauschale Arbeitslosengeld II die frühere Arbeitslosenhilfe ablöste. Auch wurden für die Arbeitslosen seitdem niedrigere Sozialbeiträge abgeführt. Erwerbsfähige Hilfebedürftige mussten sich fortan als arbeitslos registrieren lassen, um das neue ALG II beziehen zu können. Unter diesen Bedingungen bezifferten sich die fiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit 2005 auf den Rekordbetrag von 87,7 Mrd €. Mit sinkender Arbeitslosigkeit gingen sie in den folgenden Jahren deutlich zurück, ehe sie im Krisenjahr 2009 wieder anstiegen. Mit der Überwindung der Wirtschaftskrise und dem anschließenden Aufschwung am Arbeitsmarkt sanken sie erneut. 2018 beliefen sie sich aber immer noch auf 50,3 Mrd €.

Auf der Ausgabenseite entfielen davon 10,3 Mrd € auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALG I) und 16,9 Mrd € auf Sozialleistungen (ALG II). Durch Mindereinnahmen infolge der Arbeitslosigkeit wird vor allem die finanzielle Leistungsfähigkeit der Sozialversicherung beeinträchtigt. So gingen 2018 allein der Rentenversicherung 7,8 Mrd € durch Beitragsausfälle verloren. Insgesamt mussten die Sozialkassen auf 14,5 Mrd € verzichten, die sie bei Vollbeschäftigung aus lohnbezogenen Beiträgen eingenommen hätten. Der Staat hatte Steuerausfälle von 8,6 Mrd € zu tragen: Zum einen kamen weniger Lohn- und Einkommensteuern herein, zum anderen fielen auch weniger Verbrauchsteuern an, weil die Arbeitslosenhaushalte den Gürtel enger schnallen mussten.

Legt man Mehrausgaben und Mindereinnahmen auf die durchschnittliche Zahl der Arbeitslosen um, so kostete jeder Arbeitslose den Staat und die Sozialkassen 2018 rund 21 500 Euro. Dabei bleibt noch unberücksichtigt, welche Kosten und Wohlfahrtseinbußen aus psychosozialen und gesundheitlichen Belastungen, aus dem Verlust beruflicher Fertigkeiten und Kenntnisse bei lang andauernder Arbeitslosigkeit oder aus unterbliebener Produktionsleistung entstehen.

Ausgabe: 06/2020
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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