ALG II: Wie viel wird gezahlt?

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Infografik Nr. 174097

Im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurden in Deutschland 2018 rund 44 Milliarden € aufgewandt, um die Existenz der „Bedarfsgemeinschaften“abzusichern, die auf diese Form der öffentlichen Unterstützung angewiesen waren. Eine Bedarfsgemeinschaft besteht im Kern aus einer oder mehreren Personen, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Im Juli 2019 gab es nach Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit rund 2,90 Millionen Bedarfsgemeinschaften mit insgesamt 5,75 Millionen Angehörigen.

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Im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurden in Deutschland 2018 rund 44 Milliarden € aufgewandt, um die Existenz der „Bedarfsgemeinschaften“ abzusichern, die auf diese Form der öffentlichen Unterstützung angewiesen waren. Eine Bedarfsgemeinschaft besteht im Kern aus einer oder mehreren Personen, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Es wird angenommen, dass Personen, die miteinander wirtschaften und füreinander einstehen, eine solche Gemeinschaft bilden. Zu ihr gehören ferner die im Haushalt lebenden ledigen Kinder unter 25 Jahren. Die Abgrenzung der Bedarfsgemeinschaft ist wichtig, weil anrechenbare Einkommen und Vermögen der beteiligten Personen berücksichtigt werden, um das Ausmaß der Hilfebedürftigkeit und damit den Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung zu ermitteln.

Im Juli 2019 gab es nach Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit rund 2,90 Millionen Bedarfsgemeinschaften mit insgesamt 5,75 Millionen Angehörigen. Mehr als die Hälfte der Bedarfsgemeinschaften (1,60 Mio, 55 %) bestanden aus einer einzigen Person. Die übrigen verteilten sich auf Partner-Gemeinschaften ohne Kinder (9 %), Partner-Gemeinschaften mit Kindern (16 %) und Gemeinschaften von Alleinerziehenden mit ihren Kindern (18 %). Folglich waren in jedem dritten bedürftigen Haushalt minderjährige Kinder mit betroffen. Von den Personen in Bedarfsgemeinschaften galten 3,90 Mio als erwerbsfähig; davon gingen 1,02 Mio einer Erwerbstätigkeit nach, häufig in Minijobs oder anderen Teilzeitbeschäftigungen.

Der durchschnittliche Leistungsanspruch einer Bedarfsgemeinschaft, nach Abzug der anrechenbaren Einkommen (wie Arbeitsverdienst, Kindergeld, Unterhalt), bezifferte sich im Juli 2019 auf 989 € pro Monat. In der Öffentlichkeit wird von den Leistungen der Grundsicherung häufig nur der Zahlbetrag des Arbeitslosengelds II wahrgenommen. Dieser machte mit 367 € im Durchschnitt aber deutlich weniger als die Hälfte der finanziellen Hilfeleistungen aus. Hinzu kamen die Leistungen für Unterkunft und Heizung (402 €), Sozialgeld (24 €) für nicht erwerbsfähige Haushaltsmitglieder sowie Mehrbedarfsleistungen z.B. für Schwangere, Behinderte usw. (24 €). Die Träger der Grundsicherung übernahmen darüber hinaus je Bedarfsgemeinschaft rund 163 € an Sozialversicherungsbeiträgen.

Die Höhe der Grundsicherung variiert allerdings mit der Größe bzw. der Lebensform der Bedarfsgemeinschaften. So mussten Singles im Durchschnitt mit finanziellen Hilfen von 789 € monatlich auskommen. Alleinerziehende erhielten 1 034 €. Paare ohne Kinder lagen mit 1 051 € knapp darüber. An Paare mit Kindern wurden 1 576 € gezahlt.

Ausgabe: 12/2019
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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