Gesundheitsreform 2026/27

Gesundheitsreform 2026/27
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Themenbereich

Deutschland

Infografik Nr. 146171

Mit weitreichenden Reformen im Gesundheitswesen sollen die gesetzlichen Krankenkassen kuriert und massiv steigende Beitragssätze vermieden werden. Von Sparmaßnahmen betroffen sind Patienten und Arztpraxen, Krankhäuser und Pharmaindustrie. Für Gutverdiener steigen auch die Beiträge. Sind die Reformbeschlüsse vertretbar, gab es Alternativen? Eine Einladung zur Diskussion!

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Die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland spitzte sich seit 2023 dramatisch zu, da die Ausgaben weit stärker stiegen als die Beitragseinnahmen – und das trotz steigender Beitragssätze. Ohne ein Gegensteuern hätten die Beiträge in den kommenden Jahren noch kräftiger angehoben werden müssen. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, dessen wesentliche Teile ab dem 1.1.2027 gelten, soll dieser Entwicklung begegnet werden. Das Gesetz versucht, die Ausgabensteigerungen zu drosseln und die Einnahmen der Krankenkassen zu verbessern und so die klaffende Finanzierungslücke zu schließen. Die Maßnahmen haben schmerzhafte Einschnitte für die Versicherten und die Anbieter von Gesundheitsleistungen (Ärzte, Krankenhäuser, Pharmaindustrie) zur Folge.   

Die Versicherten müssen sich vor allem auf spürbar höhere Zuzahlungen für Medikamente und medizinische Leistungen einrichten. Die bisher verlangten Zuzahlungsbeträge werden um die Hälfte angehoben. So steigt die Zuzahlung für Medikamente von bislang 5 -10 € auf 7,50 -15 €. Bei einem Krankenhaus- oder Kuraufenthalt müssen täglich 15 € (statt bisher 10 €) aus der eigenen Tasche zugezahlt werden. Bei Heilmitteln wie Physiotherapie oder Ergotherapie haben die Patienten 10 % der Kosten (wie bisher) und 15 € je Verordnung zu tragen. Beim Zahnersatz kommen auf die Versicherten deutlich höhere Kosten zu, da der Zuschuss der Krankenkassen zur Regelversorgung von 60 % auf 50 % gesenkt wird. Mit lückenlos dokumentierten jährlichen Vorsorgeuntersuchungen lässt sich der Zuschuss auf maximal 65 % (statt bisher 75 %) steigern. Homöopathische Behandlungen sind ab 2027 aus dem Leistungskatalog der Kassen gestrichen und müssen gegebenenfalls selbst bezahlt werden. Gutverdiener und ihre Arbeitgeber müssen zudem höhere Krankenkassenbeiträge schultern, da die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der das Arbeitseinkommen beitragspflichtig ist, zum 1.1.2027 zusätzlich um 300 € je Monat angehoben wurde. Da auch die Versicherungspflichtgrenze steigt, wird ein Übergang in die private Krankenversicherung erschwert. In der Familienversicherung ist für mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner ab 2028 ein Zusatzbeitrag von 2,5 % fällig. Davon ausgenommen sind u.a. aber Eltern von Kindern unter 12 Jahren.

Auf Seiten der Leistungserbringer sind besonders die Ärzte von Sparmaßnahmen betroffen. Den Arztpraxen wird eine feste Budgetobergrenze je Quartal verordnet. Ist das Budget ausgeschöpft, werden weitere Behandlungen nicht mehr vergütet. Von den Krankenkassen bisher getragene Leistungen außerhalb des Budgets (z.B. bei Vergabe zusätzlicher Termine) entfallen.   

Themenbereich: Deutschland
Ausgabe: 11/2026
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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