Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt

Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt
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Infografik Nr. 174021

Sozialhilfe ist ein Auffangnetz für Menschen, die in materielle Not geraten sind und ihren Bedarf weder aus eigener Kraft noch durch andere, vorgeordnete Sozialleistungen bestreiten können. Sie soll den Hilfebedürftigen ein menschenwürdiges Leben ermöglichen und sie so weit als möglich befähigen, auf eigenen Füßen zu stehen.

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Sozialhilfe ist ein Auffangnetz für Menschen, die – aus welchen Gründen auch immer – in materielle Not geraten sind und ihren Bedarf weder aus eigener Kraft noch durch andere, vorgeordnete Sozialleistungen bestreiten können. Seit der Neuregelung des Sozialhilferechts zum 1.1.2005 sorgt sie im Wesentlichen für die Existenzsicherung nicht erwerbsfähiger Personen und ihrer Haushalte. Ihre Leistungen umfassen die Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe im engeren Sinn) und die Grundsicherung für alte und dauerhaft erwerbsunfähige Menschen, darüber hinaus im Bedarfsfall auch Hilfen zur Gesundheit, zur Eingliederung behinderter Menschen, zur Pflege oder zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten.

Die Sozialhilfe soll den Hilfebedürftigen ein menschenwürdiges Leben ermöglichen und sie so weit als möglich befähigen, auf eigenen Füßen zu stehen. Sie ist in erster Linie also Hilfe zur Selbsthilfe und schließt dazu auch Beratung und Unterstützung der Betroffenen ein. Die Leistungsberechtigten ihrerseits sollen nach Kräften zur Überwindung ihrer Notlage beitragen und aktiv am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen. Soweit zumutbar, sollen sie einer Tätigkeit nachgehen. Überhaupt besteht ein Merkmal des reformierten Sozialhilferechts darin, dass es die Leistungsberechtigten aktivieren will und ihnen mehr Eigenverantwortung zuweist.

In Form der Hilfe zum Lebensunterhalt soll die Sozialhilfe den grundlegenden Bedarf an Essen, Kleidung, Wohnung, Haushaltsenergie, Hausrat und Körperpflege decken und auch Kontakte zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben ermöglichen. Sie umfasst also – wenn auch in beschränktem Rahmen – die wichtigsten Dinge, die der Mensch zum Leben braucht. Abgesehen von den Wohn- und Heizkosten werden die dafür erforderlichen Mittel nach Regelsätzen gewährt, die auch einen Anteil für wiederkehrende größere Anschaffungen enthalten. Die Regelsätze orientieren sich am statistisch feststellbaren Verbrauch von Haushalten der untersten Einkommensschichten. Sie sind nach Stellung und Alter der Haushaltsmitglieder gestaffelt und gelten entsprechend auch für die Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene liegt 2019 bei 424 €. Kosten für Unterkunft und Heizung werden vom Sozialamt zusätzlich übernommen, soweit sie einen "angemessenen Umfang" nicht überschreiten. Bestimmte Personengruppen (Alleinerziehende, werdende Mütter, gehbehinderte ältere Menschen, Behinderte) haben darüber hinaus Anspruch auf Mehrbedarfszuschläge. Für Kinder und Jugendliche ist ein "Bildungs- und Teilhabepaket" vorgesehen.

Ausgabe: 12/2018
Produktformat: Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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