Die Organisation des deutschen Handwerks

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Infografik Nr. 236210

Das deutsche Handwerk (einschließlich der handwerksähnlichen Gewerbe) umfasst etwa 1 Million Betriebe mit weit über 5 Millionen Beschäftigten. Es verfügt mit Innungen und Handwerkskammern über Einrichtungen, die seine Interessen vertreten, zugleich aber auch öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Mehr über den organisatorischen Stufenbau des Handwerks in diesem ZAHLENBILD!

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Die Handwerksorganisation in Deutschland erfüllt in Teilen eine doppelte Funktion: Handwerksinnungen und Handwerkskammern sind autonome Interessenvertretungen des Handwerks, nehmen zugleich aber auch öffentliche Aufgaben wahr. Die Handwerksordnung als rechtliche Grundlage des Handwerks regelt daher ihren Rechtsstatus, ihren Auftrag und ihre innere Verfassung.

In den Innungen, die zum Teil auf eine jahrhundertealte Tradition zurückblicken, schließen sich innerhalb eines Kreises die selbstständigen Handwerke gleicher oder verwandter Fachrichtungen zusammen. Die Innungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Aufgaben u.a. in der Lehrlingsausbildung, bei der Abnahme von Gesellenprüfungen und der Förderung handwerklichen Könnens. Sie können auch Unterstützungskassen (z.B. Innungskrankenkassen) für ihre Mitglieder einrichten. Die Innungen eines Kreises bilden die Kreishandwerkerschaft. Deren Aufgabe ist es, die Gesamtinteressen des Handwerks und der handwerksähnlichen Gewerbe in ihrem Bezirk wahrzunehmen und die Innungen zu unterstützen.

Die Rechtsaufsicht über die Innungen und Kreishandwerkerschaften liegt bei den Handwerkskammern, ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ihnen gehören alle selbstständigen Handwerker und die Betriebsinhaber der handwerksähnlichen Gewerbe im Kammerbezirk sowie deren Lehrlinge, Gesellen und sonstigen Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung an. Sie führen die Handwerksrolle, in welche die Meister der zulassungspflichtigen Handwerke eingetragen werden, sowie die Verzeichnisse der zulassungsfreien Handwerke und der handwerksähnlichen Gewerbe, regeln und überwachen die Berufsausbildung sowie die Gesellen- und Meisterprüfungen, unterstützen die zuständigen Behörden durch Vorschläge und Gutachten, bestellen Sachverständige und richten Schlichtungsstellen ein. Sie treten gegenüber Politik und Verwaltung für die Interessen des Handwerks ein und beraten ihre Mitglieder in technischen, betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und ausbildungsrelevanten Fragen.

Während die Kammern das gesamte Handwerk ihres Bezirks vertreten, nehmen die Fachverbände – also die Innungen, Landes- und Bundesfachverbände – die fachlichen Interessen der einzelnen Handwerke wahr. Sie können auch Tarifverträge abschließen. An der Spitze der Gesamtorganisation steht der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), dem als Mitglieder die Handwerkskammern, zusammengefasst im Deutschen Handwerkskammertag, und die Zentralfachverbände, organisiert im Unternehmensverband Deutsches Handwerk, angehören. 148

Ausgabe: 12/2024
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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