Die Organisation des deutschen Handwerks
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Infografik Nr. 236210
Die Organisation des deutschen Handwerks
Die Handwerksorganisation in Deutschland erfüllt in Teilen eine doppelte Funktion: Handwerksinnungen und Handwerkskammern sind einerseits auto ...
Die Organisation des deutschen Handwerks
Die Handwerksorganisation in Deutschland erfüllt in Teilen eine doppelte Funktion: Handwerksinnungen und Handwerkskammern sind einerseits autonome Interessenvertretungen des Handwerks, zugleich nehmen sie aber auch öffentliche Aufgaben wahr. Die Handwerksordnung als rechtliche Grundlage des Handwerks regelt daher ihren Rechtsstatus, ihren Auftrag und ihre innere Verfassung.
In den Innungen, die zum Teil auf eine jahrhundertealte Tradition zurückblicken, schließen sich innerhalb eines Kreises die selbstständigen Handwerker gleicher oder verwandter Fachrichtungen zur Förderung ihrer gemeinsamen gewerblichen Interessen zusammen. Die Innungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Aufgaben u.a. in der Lehrlingsausbildung, bei der Abnahme von Gesellenprüfungen und der Förderung des handwerklichen Könnens. Sie können auch Unterstützungskassen (z.B. Innungskrankenkassen) für ihre Mitglieder einrichten. Die Innungen eines Kreises bilden die Kreishandwerkerschaft. Deren Aufgabe ist es, die Gesamtinteressen des Handwerks und der handwerksähnlichen Gewerbe in ihrem Bezirk wahrzunehmen und die Innungen zu unterstützen.
Die Rechtsaufsicht über die Innungen und Kreishandwerkerschaften liegt bei den Handwerkskammern, ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ihnen gehören alle selbstständigen Handwerker und die Betriebsinhaber der handwerksähnlichen Gewerbe im Kammerbezirk sowie deren Lehrlinge, Gesellen und sonstigen Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung an. Sie führen die Handwerksrolle, in die sich jeder selbstständige Handwerker eintragen lassen muss, regeln und überwachen die Berufsausbildung sowie die Gesellen- und Meisterprüfungen, unterstützen die zuständigen Behörden durch Vorschläge und Gutachten, bestellen Sachverständige und richten Schlichtungsstellen ein. Sie treten gegenüber Politik und Verwaltung für die Interessen des Handwerks ein und beraten ihre Mitglieder in technischen, betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und ausbildungsrelevanten Fragen.
Während die Kammern das gesamte Handwerk ihres Bezirks vertreten, nehmen die Fachverbände – also die Innungen, Landes- und Bundesfachverbände – die fachlichen Interessen der einzelnen Handwerke wahr. Sie können auch Tarifverträge abschließen. An der Spitze der Gesamtorganisation steht der Zentralverband des Deutschen Handwerks, dem als Mitglieder die 53 Handwerkskammern, zusammengefasst im Deutschen Handwerkskammertag, und die 37 Zentralfachverbände, organisiert im Unternehmerverband Deutsches Handwerk, angehören.
Ausgabe: | 09/2013 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |
Downloadvariante: | color |