Stiftungen der politischen Parteien

Stiftungen der politischen Parteien
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Infografik Nr. 095069

Die im Bundestag vertretenen sieben Parteien verfügen über Stiftungen, die ihren Grundauffassungen und Werten nahestehen. Sie übernehmen Aufgaben vor allem im Bereich der politischen Bildung und der Politikberatung. Die etablierten Stiftungen werden durch staatliche Mittel gefördert, aber es fehlt an einer gesetzlichen Regelung dafür. Näheres zu dieser Frage in einem informativen ZAHLENBILD!

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Als Ableger der politischen Parteien entstanden in Deutschland seit den 1950er Jahren die heute bestehenden parteinahen Stiftungen. Die sind von den Parteien, denen sie sich zuordnen, zwar rechtlich und organisatorisch unabhängig, teilen mit ihnen aber die Grundwerte und politischen Überzeugungen und sind mit ihnen bis zu einem gewissen Grad auch personell verflochten: Führungsfunktionen in den Stiftungen werden häufig von ehemaligen Politikern der ihnen nahestehenden Parteien übernommen.

Was Tätigkeitsfelder und Ziele der politischen Stiftungen angeht, besteht zwischen ihnen weitgehende Übereinstimmung. Eine „Gemeinsame Erklärung“ vom November 1998 hebt die politische Bildungsarbeit, politische Forschung und Beratung, die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch Stipendien, Veranstaltungen zur Stärkung der europäischen und internationalen Zusammenarbeit sowie entwicklungspolitische Programme und Projekte als Schwerpunkte ihrer Arbeit hervor. Unterstützt wird diese Erklärung, ungeachtet aller weltanschaulichen Unterschiede, von sechs politischen Stiftungen: Der Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD-nah), der Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU-nah), der Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP-nah), der Hanns-Seidel-Stiftung (CSU-nah), der Heinrich-Böll-Stiftung (angelehnt an die GRÜNEN) und der Rosa-Luxemburg-Stiftung (angelehnt an die LINKE).

Die gesellschaftspolitische und demokratische Bildungsarbeit dieser Stiftungen wird auf Bundesebene durch Globalzuschüsse aus dem Bundeshaushalt gefördert, 2023 im Umfang von insgesamt 148 Mio €. Mit der öffentlichen Finanzierung der politischen Stiftungen hatte sich das Bundesverfassungsgericht bereits 1986 beschäftigt und festgestellt, der Grundsatz der Chancengleichheit im politischen Wettbewerb erfordere es, „alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden Grundströmungen“ in der Bundesrepublik angemessen zu berücksichtigen. Die 2017 gegründete, AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung ging bei der Zuweisung der Bundesmittel bislang aber leer aus. Das von der Stiftung angerufene Bundesverfassungsgericht entschied im Februar 2023, die AfD sei dadurch in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt worden. Die staatliche Förderung politischer Stiftungen müsse durch ein besonderes Gesetz geregelt werden.

Die Globalzuschüsse betreffen indessen nur einen Teil der staatlichen Förderung. Hinzu kommt vor allem die Finanzierung von Projekten und Programmen der Stiftungen aus den Mitteln einzelner Bundesministerien, z.B. für Forschungsaufgaben oder entwicklungspolitische Vorhaben. Wie der Bund der Steuerzahler errechnet hat, fließen den politischen Stiftungen 2023 insgesamt mehr als 600 Mio € zu.

Ausgabe: 05/2023
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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